Außerplanmäßige Sonderzahlungen

Unter außerplanmäßigen Sonderzahlungen versteht man eine einmalige Teilrückzahlung eines Kreditbetrages. Diese ist jederzeit möglich (§14 ^Verbraucherkreditgesetz^) und vermindert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag um die Sonderzahlung. Die Sonderzahlung wirkt sich auch kostenmindernd auf die noch zu zahlenden Zinsen und die sonstigen laufzeitabhängigen Kosten aus.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.