Ab sofort dürfen Pflegebedürftige 20 Prozent der „haushaltsnahen Dienstleistungen“, die ihnen für Reinigungsarbeiten, Pflege oder Betreuung in Rechnung gestellt werden, direkt von der Einkommenssteuerschuld abziehen. Das berichtet die „Apotheken Umschau“ unter Berufung auf das Bundesgesundheitsministerium.
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Schlagwort: Alten-und Pfelegeheimen
Bei Alten- und Pflegeheimen die richtige Wahl treffen
Seit Kurzem werden in Alten- und Pflegeheimen schärfere und vor allem unangemeldete Kontrollen durchgeführt. Anders als früher wird nun auch die Öffentlichkeit von den jeweiligen Prüfergebnissen unterrichtet – per Internet und Aushang im Heim. Trotzdem sind die bis jetzt vergebenen Pflegenoten alles andere als glänzend ausgefallen.
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