Lohnsteuer: Kosten für „haushaltsnahe Dienstleistungen“ sind nun teilweise steuerfrei

Ab sofort dürfen Pflegebedürftige 20 Prozent der „haushaltsnahen Dienstleistungen“, die ihnen für Reinigungsarbeiten, Pflege oder Betreuung in Rechnung gestellt werden, direkt von der Einkommenssteuerschuld abziehen. Das berichtet die „Apotheken Umschau“ unter Berufung auf das Bundesgesundheitsministerium.

Die Finanzverwaltung solle diese Steuervergünstigungen einfacher und unbürokratischer handhaben.
Das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“ 5/2010 A liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.

Pressemitteilung der „Apotheken Umschau“

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