Mantelbogen
Den vierseitigen Mantelbogen dürfte jeder Rentner bereits kennen. Neben den persönlichen Angaben wie Adresse und Kontoverbindungen kann er dort seine Beiträge zu diversen Versicherungen (Kranken-, Pflege-, Haftpflicht- und anderen Versicherungen), seine Sonderausgaben (Spenden, Kirchensteuern usw.), seine außergewöhnlichen Belastungen (Krankheitskosten, Heimkosten) und seine Kosten für Handwerker oder Pflegehelfer eintragen.
Anlage R
Das Pflichtformular für jeden Rentner ist die Anlage R. Wenn man eine Zusammenveranlagung mit dem Ehegatten macht, muss die Anlage R von beiden Eheleuten ausgefüllt werden. In der Anlage R trägt man sämtliche Renteneinkünfte und auch Veränderungen, ob aus der gesetzlichen, privaten oder betrieblichen Rente, ein. Auch Einnahmen aus Pensionsfonds, einer Riester-Rente, aus Direktversicherungen und Zusatzversorgungskassen gehören in die Anlage R.
Anlage Vorsorgeaufwand
Die neue Anlage Vorsorgeaufwand ist auch für Rentner relevant. Sie ersetzt die bisherige Anlage AV. In der Anlage Vorsorgeaufwand werden Beiträge zur gesetzlichen und privaten Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung abgefragt.
Anlage AV
Auch die Anlage AV ist in dieser Steuersaison wieder da. Darin wird die steuerliche Förderung für die Riester-Rente beantragt. 2009 kamen diese Daten noch in die Anlage Vorsorgeaufwand.
Mögliche Formulare
Anlage N: Erhält man Bezüge wie Firmen- oder Beamtenpensionen aus Unterstützungskassen oder Direktzusagen, muss man in der Anlage N sein Kreuzchen machen.
Anlage KAP: Rentner, die hohe Kapitalerträge erzielt haben, sollten sich zudem die Anlage KAP genau anschauen und ausfüllen.
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