Steuererklärung für 2011: Rentner in der Pflicht?

Rentner: Freibeträge und Vorteile nutzen!

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Rentner, die eine Einkommensteuererklärung abgeben, können diverse Freibeträge und entstandene Kosten eintragen und somit ihr zu versteuerndes Einkommen senken.

Der persönliche Rentenfreibetrag

Rentner sparen durch den persönlichen Rentenfreibetrag automatisch Steuern. Den persönlichen Rentenfreibetrag von Max Mustermann in Höhe von 9.000 Euro, den er bis zum Lebensende behalten wird, ermittelt das Finanzamt.

Der Versorgungsfreibetrag für Beamte

Wie der Rentenfreibetrag schmilzt auch der Versorgungsfreibetrag bis 2040 auf Null. Der Versorgungsfreibetrag gilt aber nur für Pensionen. Wäre Max Mustermann ein Beamter gewesen und 2009 in Pension gegangen, hätte er einen Versorgungsfreibetrag von 33,60 Prozent seiner Pension, aber maximal 2.520 Euro, erhalten. Die Zahlen für 2017 sähen auch hier anders aus: So läge sein Versorgungsfreibetrag bei 1.560 Euro bzw. 20,8 Prozent.

Müssen Sie eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben?

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Der Altersentlastungsbetrag

Den Altersentlastungsbetrag können Rentner oder Pensionäre, die zur ihrer Rente oder ihrer Pension Nebeneinkünfte oder Lohn erhalten, nutzen. Unter Nebeneinkünfte fallen beispielsweise Einkünfte aus Vermietung, Kapitalvermögen, Selbstständigkeit, privaten Veräußerungsgeschäften oder Riester-Renten. Vorher zieht das Finanzamt allerdings diverse Beträge (Sparerfreibetrag, Werbungskostenbetrag) ab. Die Höhe des Altersentlastungsbetrags ist abhängig vom Geburtsjahr des Rentners. Wer 2009 das 64. Lebensjahr vollendete, bekommt einen Altersentlastungsbetrag von maximal 1.596 Euro, 2017 bekäme er nur noch 988 Euro.

Die Werbungskostenpauschale

Für die Rente oder die Pension erhält jeder Steuerzahler eine Werbungskostenpauschale von jährlich 102 Euro.

Die Sonderausgaben

Spenden kann man als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Die gesammelten Spendenquittungen drücken somit das zu versteuernde Einkommen. Mehr Informationen in unserem Tipp: „Spenden und Steuern sparen„. Spendet man nicht, oder hat man sonst keine Sonderausgaben, zieht das Finanzamt eine Pauschale von 36 Euro ab, bei Zusammenveranlagung 72 Euro.

Die außergewöhnlichen Belastungen

Besonders bei älteren und kranken Menschen fallen außergewöhnliche Belastungen an, die das zu versteuernde Einkommen senken können. Sei es die Unterbringung im Pflegeheim, die Beschäftigung einer Haushaltshilfe oder den Auftrag an einen Handwerker. Weitere Informationen zu den außergewöhnlichen Belastungen lesen Sie in unserem Tipp: „Lohnsteuer 2010: Mit Werbungskosten und Sonderausgaben Geld sparen„.

Der Minijob

Wenn ein Rentner (über 65 Jahre) einem 400-Euro-Job nachgeht, sind diese Einnahmen für ihn steuerfrei.

Tipp: Wenn ein Rentner mit den diversen Freibeträgen, Pauschalen und seinen abziehbaren Kosten unter dem Steuerfreibetrag von 8.004 Euro bleibt, dann muss er auch keine Steuern auf sein Einkommen zahlen.

Auf der nächsten Seite erfahren Sie, welche Steuerformulare ein Rentner benötigt.

5 Kommentare zu “Steuererklärung für 2011: Rentner in der Pflicht?”:

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