Hausratversicherung: Beruhigt in den Urlaub fahren

Wie sich Versicherte richtig verhalten

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Der Versicherte ist dazu verpflichtet, einen entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Hierzu muss er beispielsweise geraubte Sparbücher und Schecks sperren lassen, bei einem Einbruch die Polizei und bei Brand die Feuerwehr einschalten. Und zerstörte Fenster und Türen müssen provisorisch einbruchsicher gemacht werden.

Nach einem Einbruch muss man den Schaden unverzüglich der Versicherung melden. Auch eine polizeiliche Anzeige ist erforderlich. Dabei muss man eine Liste der gestohlenen Gegenstände einreichen.
Die Versicherung zahlt auch nur bei einem wirklichen Einbruch. Lässt man also die Wohnungstür offen stehen, gibt es nichts.

Außerdem können so genannte „Gefahrenerhöhungen“ den Versicherungsschutz einschränken oder gefährden. Eine Gefahrenerhöhung liegt vor, wenn das Risiko eines möglichen Schadens steigt. Ein Risiko ist beispielsweise ein Baugerüst, das Einbrechern den Einstieg erleichtert, wenn die Wohnung mehr als 60 Tage unbewohnt ist oder wenn sich ein „feuergefährlicher Betrieb“ in der Nachbarschaft niederlässt. Hierzu zählen beispielsweise Tankstellen, Gaststätten aber auch Handwerks- oder Industriebetriebe.

Viele weitere Informationen zu den Pflichten eines Versicherungsnehmers finden Sie im Kleingedruckten des Vertrages oder in diesem Text: „Vorsicht, Obliegenheiten: Worauf Versicherte achten müssen“ .
Wie Sie einem potentiellen Einbrecher die Arbeit erfolgreich verleiden, lesen Sie auf der folgenden Seite.

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