Vorsicht, Obliegenheiten: Worauf Versicherte achten müssen

ph_obliegenheitenjpg.JPGWer Haus, Hof und Leben gut versichert hat, kann sich noch lange nicht auf die faule Haut legen. Denn auch Versicherte haben Pflichten, die sie beachten müssen. Sonst ist im schlimmsten Fall der Versicherungsschutz futsch.

Immer bei der Wahrheit bleiben

[!–T–] (awe) Im Kleingedruckten der Versicherungsunterlagen finden sich die so genannten Obliegenheiten. Das sind Pflichten, die der Versicherungsnehmer vor oder während der Vertragslaufzeit zu erfüllen hat.

Die genauen Obliegenheiten sind je nach Art der Versicherung unterschiedlich. Sie haben aber eine wichtige Gemeinsamkeit: Erfüllt der Versicherungsnehmer seine Pflichten nicht, ist meist der nötige Versicherungsschutz nicht mehr gegeben.

Die Pflichten des Versicherten setzen schon vor dem eigentlichen Vertragsbeginn ein und zwar mit den vorvertraglichen Anzeigepflichten. Hierzu gehört zum Beispiel, dass man die Fragen der Versicherung vor Vertragsabschluss korrekt beantwortet. Wichtig ist das beispielsweise bei den Gesundheitsfragen zu einer Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Unfall- oder einer privaten Krankenversicherung.

Kommt im Schadensfall heraus, dass der Versicherte bei Vertragsabschluss gelogen hat, sieht es schlecht aus. „Der Versicherungsschutz ist in jedem Fall weg, wenn der Versicherungsnehmer etwas wissentlich verschweigt“, sagt Elke Wagenbach, Versicherungsreferentin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfahlen.

„Es sei denn, der Versicherer macht zum Beispiel bei einer privaten Krankenversicherung ein Angebot, wie der Vertrag fortzuführen ist und nimmt dann einen Risikozuschlag oder einen Risikoausschluss für die verschwiegene Krankheit in den Vertrag auf“, ergänzt die Versicherungsexpertin.

Auch bei den Lebensgewohnheiten lohnt es sich, bei der Wahrheit zu bleiben. Als Raucher sollte man sich keinesfalls in den günstigen Nichtrauchertarif einer Risikolebensversicherung schummeln. Denn stirbt die versicherte Person an einer typischen Raucherkrankheit, bekommen die Hinterbliebenen nichts.

„Sogar die eingezahlten Beiträge sind komplett weg. Denn der Versicherungsnehmer hat sich den Versicherungsvertrag vorsätzlich durch falsche Angaben erschlichen“, so die Verbraucherschützerin.

Aber nicht nur bei Fragen um Leib und Leben lohnt sich Schummeln nicht. Bei einer Hausratversicherung kann man vielleicht an der Prämie sparen, indem man die Größe der Wohnung und den Wert der Einrichtung „nach unten korrigiert“.

Aber im Schadensfall ist man schlicht und ergreifend unterversichert – die Versicherung zahlt nur den entsprechenden Teil des eigentlichen Wertes. Da sollte man auch im eigenen Interesse ehrlich sein. „Es empfiehlt sich auch, mal aufzulisten was an Werten da ist, um zu sehen, ob man ausreichend versichert ist“, so Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW. Diese Auflistung könne dann auch im Schadensfall sehr hilfreich sein.

Und um zu vermeiden, dass man im Ernstfall seinen Schaden nur teilweise ersetzt bekommt, sollte man einen Vertrag mit Unterversicherungsverzicht abschließen. So werden im Schadensfall keine Abzüge gemacht.

Und noch eine Sache, bei der die Assekuranzen sehr empfindlich reagieren, wenn man hier ein bisschen flunkert. Das Verschweigen von Vorversicherungen und Vorschäden kann ebenfalls dazu führen, dass die Versicherung im Ernstfall nicht einspringt. Auch die Höhe der Vorschäden darf man nicht schönreden.

Um sich also späteren Ärger mit der Versicherung zu ersparen, sollte man die Unterlagen peinlich genau ausfüllen und sich auch von keinem Vertreter dazu drängeln lassen, mal ein Auge zuzudrücken. Denn wenn es ernst wird, hat die Versicherung ihre Augen ganz weit offen und prüft im Zweifelsfall jedes Detail.

Und: „Zwischen Antragstellung und Policierung hat man die Pflicht zum Beispiel neu eingetretene Erkrankungen zu melden, danach nicht mehr“, sagt die Versicherungsexpertin.

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