Das hat sich 2005 geändert!

Lebensversicherungen werden unattraktiver

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Für Lebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, bleibt alles beim Alten. Ihre Erträge bleiben auch in Zukunft zu den bisherigen Bedingungen (mindestens 12 Jahre Laufzeit, davon mindestens 5 Beitragsjahre) steuerfrei. Bei Neuverträge ab Januar 2005 entfällt dieses Steuerprivileg endgültig: Wenn die Versicherung mindestens 12 Jahre lang läuft und erst nach dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird, unterliegen 50 Prozent der Erträge der Besteuerung.

Den Ertrag ermittelt man, indem man am Laufzeitende die vom Versicherten gezahlten Beträge von der Auszahlungssumme abzieht. Auf die Hälfte des Ertragsanteils wird dann der persönliche Steuersatz angewendet. Bei einer vorzeitigen Auszahlung oder wenn der Vertrag keine 12 Jahre läuft, muss sogar der ganze Betrag versteuert werden.

Die gleiche Regelung gilt für private Rentenversicherungen, die als Einmalbetrag ausgezahlt werden. Vorteile gibt es aber, wenn man sich für eine lebenslange Rentenzahlung entscheidet. Hier sinkt der zu versteuernde Ertragsanteil abhängig vom Renteneintrittsalter um bis zu 15 Prozent. Wer mit 65 in Rente geht, muss dann nur noch 18 statt früher 27 Prozent des Ertrages versteuern. Das gilt sowohl für bestehende private Rentenversicherungen als auch für die, die ab 2005 abgeschlossen werden (sofern die Beiträge nicht während der Ansparphase steuerbefreit sind).

Fondsgebundene Renten- und Lebensversicherungen verlieren dagegen noch stärker an Attraktivität. Bei neu abgeschlossenen Policen mit Einmalauszahlung wird in Zukunft das Halbeinkünfteverfahren angewendet. Bei mindestens zwölfjähriger Laufzeit muss man die Hälfte der Fondsgewinne mit dem Fiskus teilen. Damit sind Sparer deutlich schlechter gestellt als normale Aktienbesitzer, denn bei den Versicherungen werden Kursgewinne auch nach Ablauf der Spekulationsfrist besteuert.

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