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Wie hoch sollte die Deckungssumme der privaten Hausratversicherung sein?

Die Versicherungssumme sollte dem Versicherungswert des gesamten Hausrats entsprechen. Übersteigt der Versicherungswert die Versicherungssumme, besteht Unterversicherung und der Schaden wird nur anteilmäßig ersetzt. Das bedeutet: Wenn der 500 Euro teure Fernseher gestohlen wird, der Hausrat im Wert von 50.000 Euro aber nur mit 40.000 Euro versichert ist, dann wird nur ein Schaden von 400 Euro erstattet. Einen Abzug wegen Unterversicherung kann der Kunde vermeiden, wenn er pro Quadratmeter Wohnfläche eine Versicherungssumme von mindestens 600-650 Euro – je nach Versicherung – vereinbart. Jeder Schaden wird dann bis zur Höhe der Versicherungssumme voll ersetzt – bei einigen Versicherungen sogar einige Prozent darüber hinaus. Man spricht dann auch von „Verzicht der Einrede der Unterversicherung“ Das bedeutet, dass wenn in obigem Zahlenbeispiel die Wohnung 60 qm groß ist, (600 Euro pro qm) der Diebstahl mit 500 Euro vom Versicherer reguliert werden muss. Eine Versicherungssumme, die 600-650 Euro pro qm übersteigt, empfiehlt sich dann, wenn Sie tatsächlich teurer eingerichtet sind und gewährleisten wollen, dass im Vollschadensfall (z.B. wenn das ganze Haus abbrennt) der gesamte vernichtete Wert ersetzt wird. Als Richtwerte bei gehobener Ausstattung gelten 800 Euro und bei mittlerer Ausstattung 700 Euro pro Quadratmeter Versicherungssumme.

Wo finde ich die richtige Hausratversicherung?

Die Suche nach der richtigen Versicherungsgesellschaft kann sich schnell als schwierig und zeitaufwändig erweisen. Viele Versicherungen mit unterschiedlichen Versicherungsbedingungen und Preisen sind auf dem Markt aktiv. Um die Suche zu erleichtern gibt es auf forium.de einen Vergleich Hausratversicherungen. Durch Eingabe des persönlichen Bedarfes werden die passenden Angebote aufgezeigt.

Wann sollte eine Hausratversicherung abgeschlossen werden?

Studenten und Azubis ohne abgeschlossene Erstausbildung sowie Wehr- und Ersatzdienstleistende bis 26 Jahre, die nur vorübergehend nicht zu Hause wohnen, brauchen keine eigene Hausratversicherung, da sie im Rahmen der Außenversicherung bei ihren Eltern mitversichert bleiben.
Alle anderen sollten eine persönliche Risikoabschätzung vorzunehmen, um für sich zu entscheiden ob sie im Schadenfall gänzlich ohne Versicherungsschutz dastehen wollen. Bei Paaren, die zusammen wohnen, reicht es aus, wenn einer von beiden eine Hausratversicherung hat.

Wann springt die Hausratversicherung für Schäden ein?

Der normale Umfang einer Hausratversicherung ist durch die Allgemeinen Bedingungen für die Hausratversicherung und durch verschiedene Gerichtsurteile bestimmt. Im Allgemeinen abgedeckt sind Schäden in Folge von
• Brand, Blitzschlag und Explosion
• Einbruchdiebstahl, Raub und (Vandalismus nach Einbruch)
• Leitungswasser, Rohrschäden, Frostschäden
• Sturm und HagelGegen Aufpreis können bei vielen Versicherern auch folgende Schäden versichert werden:
• Überspannungsschäden durch Blitzschlag nach Blitzeinwirkung
• Implosion
• Fahrraddiebstahl
• Glasbruchschäden an Mobiliar und Gebäudeverglasungen
• Elementarschäden (z.B. Überschwemmung, Erdrutsch, Lawinen)
• Sengschäden (Feuerschäden, die nicht durch offenes Feuer, sondern z.B. durch eine glimmende Zigarette entstanden sind)
• Einfacher Diebstahl (z.B. Diebstahl von Gartenmöbeln oder Einbruch bei
unverschlossenen Türen bzw. Fenstern)Grundsätzlich nicht versichert werden:
• Schäden, die grob fahrlässig oder gar vorsätzlich herbeigeführt werden
• Schäden durch Kernenergie
• Schäden durch Kriegsereignisse, innere Unruhen oder ErdbebenLesen Sie die Vertragsbedingungen auf jeden Fall genau um festzustellen, welche möglicherweise wichtigen Schadensfälle geschützt oder nicht geschützt sind. Viele der nicht standardmäßig versicherten Schäden können mit Zusatzversicherungen abgedeckt werden.

Ab wann gilt der Schutz?

Im Versicherungsschein wird der Zeitpunkt genannt, an dem der Versicherungsschutz beginnt. Wenn die Vertragsdauer ein Jahr, oder mehrere Jahre beträgt, verlängert sich der Vertrag „stillschweigend“ um ein weiteres Jahr. Sollte man die Hausratversicherung kündigen, muss dieses spätestens drei Monate vor dem Ablauf des Versicherungsjahres erfolgen.

Bis zu welcher Summe haftet eine Hausratversicherung?

Die Versicherungssumme sollte dem Versicherungswert des gesamten Hausrats entsprechen. Übersteigt der Versicherungswert die Versicherungssumme, besteht Unterversicherung und der Schaden wird nur anteilmäßig ersetzt.
Das heißt: Wenn das 500 Euro teure Notebook gestohlen wird, der Hausrat im Wert von 50.000 Euro aber nur mit 40.000 Euro versichert ist, dann wird nur ein Schaden von 400 Euro erstattet. Einen Abzug wegen Unterversicherung kann der Kunde vermeiden, wenn er pro Quadratmeter Wohnfläche eine Versicherungssumme von mindestens 600-650 Euro – je nach Versicherung – vereinbart.

Jeder Schaden wird in dem Fall bis zur Höhe der Versicherungssumme voll ersetzt – bei einigen Versicherungen sogar einige Prozent darüber hinaus. Man spricht dann auch von „Verzicht der Einrede der Unterversicherung“. Das bedeutet, dass wenn in obigem Zahlenbeispiel die Wohnung 60 qm groß ist, (600 Euro pro qm) der Diebstahl mit 500 Euro vom Versicherer reguliert werden muss.

Eine Versicherungssumme, die 600-650 Euro pro qm übersteigt, empfiehlt sich dann, wenn Sie tatsächlich teurer eingerichtet sind und gewährleisten wollen, dass im Vollschadensfall (z.B. wenn das ganze Haus abbrennt) der gesamte vernichtete Wert ersetzt wird. Als Richtwerte bei gehobener Ausstattung gelten 800 Euro und bei mittlerer Ausstattung 700 Euro pro Quadratmeter Versicherungssumme.

Alternativ zu dieser pauschalen Berechnung kann die Versicherungssumme auch individuell ermittelt werden. Dazu müsste der Neuwert des gesamten Hausrates möglichst genau angegeben werden. Diese etwas umständlichere Methode hat zwei Vorteile: Sie vermeidet sowohl Über- als auch Unterversicherung. Eine Überversicherung liegt vor, wenn die gesamte Wohnungseinrichtung deutlich weniger wert ist als die Versicherungssumme.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn man in einer sehr großen Wohnung mit äußerst bescheidener Ausstattung lebt. Die Folge ist, dass zu hohe Beiträge bezahlt werden. Eine Unterversicherung besteht, wenn der Hausrat mit Abstand mehr wert ist als die Versicherungssumme. Im Schadensfall kann man dann zumindest auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben.

Wer benötigt eine Hausratversicherung?

Studenten und Azubis ohne abgeschlossene Erstausbildung sowie Wehr- und Ersatzdienstleistende bis 26 Jahre, die nur vorübergehend nicht zu Hause wohnen, brauchen keine eigene Hausratversicherung, da sie im Rahmen der Außenversicherung bei ihren Eltern mitversichert bleiben.
Alle anderen sollten eine persönliche Risikoabschätzung vorzunehmen, um für sich zu entscheiden ob sie im Schadenfall gänzlich ohne Versicherungsschutz dastehen wollen. Bei Paaren, die zusammen wohnen, reicht es aus, wenn einer von beiden eine Hausratversicherung hat.

Was bedeutet Hausrat?

Unter Hausrat versteht man alle beweglichen Gegenstände die zur Wohnungseinrichtung gehören oder in der Wohnung gelagert sind. Es gibt allerdings einige Ausnahmen. Der Umfang einer Hausratversicherung ist durch die Allgemeinen Bedingungen für die Hausratversicherung und durch verschiedene Gerichtsurteile bestimmt. Im Allgemeinen abgedeckt sind Schäden in Folge von

  • Brand, Blitzschlag und Explosion
  • Einbruchdiebstahl, Raub und (Vandalismus nach Einbruch)
  • Leitungswasser, Rohrschäden, Frostschäden
  • Sturm und Hagel
  • Gegen Aufpreis können bei vielen Versicherern auch folgende Schäden versichert werden:
  • Überspannungsschäden durch Blitzschlag nach Blitzeinwirkung
  • Fahrraddiebstahl
  • Glasbruchschäden an Mobiliar und Gebäudeverglasungen
  • Elementarschäden (z.B. Überschwemmung, Erdrutsch, Lawinen)
  • Sengschäden (Feuerschäden, die nicht durch offenes Feuer, sondern z.B. durch eine glimmende Zigarette entstanden sind)
  • Einfacher Diebstahl (z.B. Diebstahl von Gartenmöbeln oder Einbruch bei
  • unverschlossenen Türen bzw. Fenstern)
  • Grundsätzlich nicht versichert werden:
  • Schäden, die grob fahrlässig oder gar vorsätzlich herbeigeführt werden
  • Schäden durch Kernenergie
  • Schäden durch Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Erdbeben

Lesen Sie die Vertragsbedingungen auf jeden Fall genau um festzustellen, welche möglicherweise wichtigen Schadensfälle geschützt oder nicht geschützt sind. Viele der nicht standardmäßig versicherten Schäden können mit Zusatzversicherungen abgedeckt werden.

Muss ich einen Freistellungsauftrag für meine Zinsen einreichen?

Ja, ein Freistellungsauftrag ist wichtig. Dann können Sie bis zu 801 Euro pro Jahr steuerfrei an Zinsen erhalten (1602 Euro bei Verheirateten). Ansonsten fällt eine Zinsertragssteuer in Höhe von etwa 30 Prozent an. Ab 2009 gilt dann eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent plus Soli-Zuschlag und eventuell Kirchensteuer. Vergessen Sie daher bei Einrichtung Ihres Kontos nicht den Freistellungsauftrag. Er kann meist praktisch von den Internetseiten der Bank heruntergeladen werden.