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Was ist im Schadensfall zu tun?

Zerstörte oder abhanden gekommene Sachen werden mit ihrem Neuwert ersetzt. Sie bekommen also den Betrag der notwendig ist, um gleichwertigen, neuen Ersatz zu beschaffen Bei Sachschäden zahlt die Versicherung die Reparatur und eine mögliche Wertminderung. Für Wertsachen und Fahrräder gibt es Höchstgrenzen für die Entschädigung. Weiterhin übernimmt die Versicherung alle Kosten die durch das Auf- und Wegräumen, den Transport und die Entsorgung von zerstörten, versicherten Sachen entstehen. Müssen dafür andere Gegenstände – z.B. die des Nachbarn – aus dem Weg geräumt, verändert oder beschützt werden, zahlt die Versicherung. Ist die Wohnung durch ein versichertes Risiko (z.B. Sturm oder Hagel) unbewohnbar geworden, zahlt die Versicherung Ihre Unterbringung in einem Hotel oder einer Pension – nicht jedoch das Essen dort oder andere Nebenkosten. Die Kosten werden im Regelfall für maximal 100 Tage bis zu einem bestimmten Tagessatz übernommen. Müssen nicht nur Sie, sondern auch der Hausrat die zerstörte Wohnung verlassen, übernimmt die Versicherung auch dafür die Kosten. Muss ein neues Schloss eingesetzt werden oder die Wohnung bewacht werden, kommt ebenfalls die Versicherung dafür auf. Nicht übernommen werden jedoch Aufwendungen für den Einsatz der Feuerwehr oder von anderen Organen, die im öffentlichen Interesse zur Hilfe verpflichtet sind. Ein Wasserschaden nach dem Löschen bleibt davon unberührt, er wird erstattet.

Welche Kündigungsfristen sind zu beachten?

Eine ordentliche Kündigung muss in der Regel drei Monate vor Vertragsende bei der Versicherung eingehen, am besten schriftlich per Einschreiben. Genaue Details sind den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Unternehmens zu entnehmen. Eine außerordentliche Kündigung ist möglich nach einem Schadensfall oder bei Erhöhung des Versicherungsbeitrages ohne gleichzeitige Verbesserung des Versicherungsschutzes.

Wie kann ich meinen bestehenden Vertrag kündigen?

Die Hausratversicherung kann in der Regel drei Monate vor Ablauf des Versicherungsvertrages gekündigt werden. Dies geschieht am besten schriftlich per Einschreiben. Außerdem kann man den Vertrag auch nach einem Schadensfall kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats, nachdem über die Entschädigung entschieden wurde, erfolgen. Haben Sie sich zu einer Kündigung entschlossen, terminieren Sie diese aber auf den Ablauf des Versicherungsjahres, da ansonsten dem Versicherer bei einer fristlosen Kündigung die volle Jahresprämie zusteht. Schließlich ist eine Kündigung auch möglich, wenn die Versicherung die Beiträge erhöht, ohne gleichzeitig den Versicherungsschutz zu verbessern.

Welche Versicherungssumme sollte ich wählen?

Die Versicherungssumme sollte dem Versicherungswert des gesamten Hausrats entsprechen. Übersteigt der Versicherungswert die Versicherungssumme, besteht Unterversicherung und der Schaden wird nur anteilmäßig ersetzt. Das bedeutet: Wenn der 500 Euro teure Fernseher gestohlen wird, der Hausrat im Wert von 50.000 Euro aber nur mit 40.000 Euro versichert ist, dann wird nur ein Schaden von 400 Euro erstattet. Einen Abzug wegen Unterversicherung kann der Kunde vermeiden, wenn er pro Quadratmeter Wohnfläche eine Versicherungssumme von mindestens 600-650 Euro – je nach Versicherung – vereinbart. Jeder Schaden wird dann bis zur Höhe der Versicherungssumme voll ersetzt – bei einigen Versicherungen sogar einige Prozent darüber hinaus. Man spricht dann auch von „Verzicht der Einrede der Unterversicherung“ Das bedeutet, dass wenn in obigem Zahlenbeispiel die Wohnung 60 qm groß ist, (600 Euro pro qm) der Diebstahl mit 500 Euro vom Versicherer reguliert werden muss. Eine Versicherungssumme, die 600-650 Euro pro qm übersteigt, empfiehlt sich dann, wenn Sie tatsächlich teurer eingerichtet sind und gewährleisten wollen, dass im Vollschadensfall (z.B. wenn das ganze Haus abbrennt) der gesamte vernichtete Wert ersetzt wird. Als Richtwerte bei gehobener Ausstattung gelten 800 Euro und bei mittlerer Ausstattung 700 Euro pro Quadratmeter Versicherungssumme.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind sinnvoll?

Da einige Gefahren gar nicht, bzw. nur bis zu einem gewissen Prozentsatz der Versicherungssumme abgedeckt sind, kann man bei vielen Anbietern Zusatzversicherungen abschließen. Eine Fahrradversicherung zählt zu den sinnvolleren dieser Absicherungen, wenn Sie ein teures Rad besitzen. Manchmal sind Fahrräder schon in der Hausratversicherung mit eingeschlossen. Voraussetzung für eine Kostenerstattung im Schadensfall ist dann allerdings, dass das Rad aus einem geschlossenen Raum gestohlen wurde. Der Zeitpunkt des Fahrraddiebstahls spielt dabei keine Rolle mehr. Früher war man versichert, wenn sich der Diebstahl zwischen 6 Uhr und 22 Uhr ereignete und das Fahrrad mit einem verkehrsüblichen Schloss gesichert war. Sehen Sie also genau hin, ob nicht eine separate Fahrradpolice sinnvoller ist. Zerstörte Scheiben ersetzt keine Hausratversicherung. Dafür gibt es rechtlich eigenständige Glasversicherungen. Angeboten werden diese teilweise mit Einschluss von Ceran-Kochfeldern. Bei einem teuren Herd mit dieser Technik kann diese Versicherung Sinn machen. Auch für Besitzer von Wintergärten ist eine Glasbruchversicherung sinnvoll. Wer viele Wertsachen oder Antiquitäten besitzt, kann die Entschädigungszahlungen für Wertsachen erhöhen. Normalerweise werden für Wertgegenstände höchstens 20 Prozent der Versicherungssumme als Entschädigung gezahlt. Eine Erhöhung auf bis zu 50 Prozent ist bei einigen Anbietern möglich. In einer regulären Hausratpolice sind Computer, Fernseher, Wachsmaschinen und ähnliches zwar gegen Blitzschlag in Ihr Wohnhaus abgesichert. Wenn sich das Gewitter aber an einer Hochspannungsleitung austobt und der PC durch Überspannung den Geist aufgibt, zahlt die reguläre Versicherung nicht. Besitzer teurer Elektrogeräte können die Grund-Police aber auch auf dieses Risiko ausweiten. Auch Elementarschäden wie Überschwemmung, Lawinen, Schneedruck, Erdbeben, Erdsenkung oder Erdrutsch können durch eine Erweiterung der Police mitversichert werden. Besonders Bewohner von Hochwassergebieten bemühen sich allerdings oft vergeblich um den Zusatzschutz. Ob ein Abschluss außerhalb des Gummistiefel-Äquators sinnvoll ist, muss jeder selbst wissen. Allerdings traten in den letzten Jahren in Deutschland immer häufiger Überschwemmungen in bislang als „trocken“ bekannten Regionen auf.

Wann liegt eine Überversicherung vor?

Eine Überversicherung liegt vor, wenn die gesamte Wohnungseinrichtung deutlich weniger wert ist als die Versicherungssumme. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn man in einer sehr großen Wohnung mit äußerst bescheidener Ausstattung lebt. Die Folge ist, dass zu hohe Beiträge bezahlt werden. Eine Unterversicherung besteht, wenn der Hausrat mit Abstand mehr Wert ist als die Versicherungssumme. Im Schadensfall kann man dann zumindest auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben.