Muss ich einen Freistellungsauftrag für meine Zinsen einreichen?

Ja, ein Freistellungsauftrag ist wichtig. Dann können Sie bis zu 801 Euro pro Jahr steuerfrei an Zinsen erhalten (1602 Euro bei Verheirateten). Ansonsten fällt eine Zinsertragssteuer in Höhe von etwa 30 Prozent an. Ab 2009 gilt dann eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent plus Soli-Zuschlag und eventuell Kirchensteuer. Vergessen Sie daher bei Einrichtung Ihres Kontos nicht den Freistellungsauftrag. Er kann meist praktisch von den Internetseiten der Bank heruntergeladen werden.

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