Bau- und Gebäudeversicherungen

Gemeinde-Unfallkasse: Ein Helfer hat sich verletzt

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Wenn Freunde, Nachbarn oder Verwandte ihre Hilfe am Bau anbieten, nimmt man diese gerne an. Doch was, wenn sich einer der Hilfsbereiten auf dem Bau verletzt?

Viele Versicherungen versuchen für solche Fälle im Vorfeld eine Bauhelfer-Unfallversicherung zu verkaufen. Diese Police gilt für alle Unfälle von freiwilligen, also nicht gewerblichen Helfern am Bau – egal, ob diese unentgeltlich oder gegen Bezahlung arbeiten.

Jedoch sind Helfer bei einem Unfall bereits gesetzlich versichert. Bei kleineren Bauarbeiten, zum Beispiel Zäune, Garagen, Antennen, Renovierungen aber auch bei Isolierungs- und Erschließungsarbeiten, zahlt beitragsfrei die Gemeinde-Unfallkasse. Wichtig ist, dass die Helfer zusammen nicht mehr als 39 Stunden pro Woche mit diesen "isolierten Einzelmaßnahmen" verbringen.

Die Gemeinde-Unfallkasse kommt für alle medizinischen Maßnahmen, die Rehabilitation, sowie bei mehr als 20 Prozent Erwerbsunfähigkeit für eine angemessene Rente auf. Unfälle auf dem Weg zur Baustelle sind ebenfalls mitversichert.

Bei größeren Baumaßnahmen ist der Bauherr verpflichtet, alle Helfer der Bau-Berufsgenossenschaft zu melden. Diese haftet bei Unfällen von Helfern auch, wenn der Bauherr "vergessen" hat, seine Helfer zu melden. Dann droht allerdings ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro. Die Berufsgenossenschaft verlangt je nach Bundesland etwa 1,80 Euro pro Stunde und Helfer.

Ausgenommen von diesen gesetzlichen Regelungen sind jedoch der Bauherr selbst und sein Ehepartner, diese gelten als Unternehmer. Wer sich diesbezüglich absichern will, dem sei eine private Erwerbsunfähigkeits- oder Unfallversicherung empfohlen. Beide Policen haften für die Folgen aller Unfälle, die sich in der Freizeit ereignen.

Eine Bauhelferunfall-Versicherung ist daher fast immer überflüssig.

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