Auch ein Bund fürs Leben: Finanzen nach der Hochzeit

Wichtig: Ein Check der Versicherungen

[!–T–]

Bereits vor der Hochzeit sollten die Zukünftigen ihre laufenden Versicherungsverträge genau unter die Lupe nehmen. Denn hier sind nach der Hochzeit in der Regel Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen. So lässt sich auch hier bares Geld sparen.

Zum Beispiel reicht bei der Hausrat-, der Haftpflicht- und der Rechtsschutzversicherung eine Police für beide Partner. Bringen beide beispielsweise eine Hausratversicherung mit in die Ehe, kann der jüngere der beiden Verträge gekündigt werden.

Für die Hausratversicherung gilt es dann eventuell auch, die Versicherungssumme anzupassen, weil sich der Wert des Hausrats oder die Wohnungsgröße verändert haben, auch über einen Umzug muss man die Versicherung sofort informieren. Und natürlich sollte der neue (Ehe-) Partner schnell in die bestehenden Verträge aufgenommen werden, damit sein Versicherungsschutz gewährleistet ist.

Und wenn man schon mal dabei ist, lohnt sich vielleicht auch ein gründlicher Finanz-Check: Gibt es vielleicht für die eine oder andere Police einen günstigeren Versicherer oder einen mit besseren Leistungen? Dann lohnt es sich, die nächste Kündigungsmöglichkeit zu nutzen und eine günstigere Police abzuschließen.

Ein schnelles Ergebnis über preiswerte Versicherungen bieten zum Beispiel online-Vergleichsrechner. Die gibt es zu nahezu allen Versicherungsarten zum Beispiel zu Hausratversicherungen oder Haftpflichtversicherungen.

Und auch bei der Kfz-Versicherung kann man als Ehepaar sparen: Wenn beide Partner ihren Wagen bei derselben Versicherung versichern, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen bei vielen Unternehmen einen Zweitwagenrabatt.

Bei Lebens- und Rentenversicherungen ist es wichtig, den neuen Ehepartner als Begünstigten einzutragen. Ein kleiner Aufwand, der im Zweifelsfall bares Geld wert sein kann.
War beispielsweise der Ehemann schon einmal verheiratet und ist im Vertrag seiner Lebensversicherung „die Ehefrau“ als Bezugsberechtigte eingetragen, ist damit nicht automatisch die neue Gattin gemeint, sondern die (Ex-) Gattin zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung. So hat es auch der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil bestätigt. (IV ZR 150/05, Urteil vom 14. Februar 2007)

Und nicht nur die bestehenden Versicherungen gilt es zu sichten. Ein Single hat einen anderen Versicherungsbedarf als ein verheirateter Mann. Damit seine Frau im schlimmsten Fall abgesichert ist, lohnt sich zum Beispiel eine Risikolebensversicherung, dies gilt umso mehr, wenn das Paar Kinder hat oder erwartet. Mehr Informationen zur Risikolebensversicherung in diesem Text: „Risiko-Lebensversicherung – finanzielle Sicherheit im schlimmsten Fall“.

Für Freunde, die sich gerne mal einen (bösen) Scherz erlauben, soll es als besondere Geschenk-Idee die Eheversicherung geben: Diese soll eine bestimmte Summe zahlen, wenn die Verbindung innerhalb der ersten zwei Jahre in die Brüche geht.

Aber soweit soll es doch eigentlich gar nicht kommen.
Wenn doch, lohnt sich vielleicht eine Scheidungs-Rechtsschutz-Versicherung, denn die gibt es tatsächlich.

Ein Kommentar zu “Auch ein Bund fürs Leben: Finanzen nach der Hochzeit”

  1. Pingback: Für den Behördengang! Kostenlose Checklisten zum Download | Steuern | Tipps | Redaktion

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.