Nein. Jeder, der die Voraussetzungen für diese Leistung erfüllt, hat auch Anspruch auf Kindergeld. Der Anspruch auf Kindergeld ist unabhängig vom Einkommen. Allerdings ermittelt das Finanzamt in der so genannten Günstigerprüfung, ob sich der Bezug des Kindergeldes oder der Kinderfreibetrag günstiger auf das Ergebnis der Steuererklärung auswirkt. Hier spielt auch die Höhe des eigenen Einkommens eine Rolle.