Kinder und ihre Freibeträge
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Kindergeld und Kinderfreibeträge
Eltern erhalten seit dem 1. Januar 2010 für das erste und zweite Kind monatlich jeweils 184 Euro Kindergeld. Für das dritte Kind bekommt man 190 Euro und für jedes weitere 215 Euro. Im letzten Jahr waren es noch jeweils 20 Euro pro Monat/Kind weniger.
Der jährliche Kinderfreibetrag liegt für das Veranlagungsjahr 2010 bei 4.368 Euro, der pauschale BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) bei 2.640 Euro. Die Freibeträge bekommt man aber nur zugesprochen, wenn die Steuerersparnis aus den Freibeträgen höher ist, als das bereits erhaltene Kindergeld. Ausrechnen muss man das allerdings nicht. Das macht das Finanzamt. In der Steuersprache wird dieser Vorgang auch „Günstigerprüfung“ genannt.
Einkommensgrenzbetrag
Ob jemandem Kindergeld oder Kinderfreibeträge ab dem 18.Lebensjahr zustehen, ist unter anderem vom Einkommen des Kindes abhängig. Die Einkommensgrenze liegt derzeit bei 8.004 Euro pro Jahr.
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Alleinerziehenden steht ein jährlicher Entlastungsbetrag von 1.308 Euro zu. Der Betrag verdoppelt sich bei zwei oder mehreren Kindern allerdings nicht. Während des Steuerjahres ist der Entlastungsbetrag bereits in der Lohnsteuerklasse II mit verrechnet.
Kinderbetreuungskosten
Betreuungskosten für ein Kind können zu zwei Dritteln von der Steuer abgesetzt werden. Der Höchstbetrag liegt bei 4.000 Euro pro Jahr.
Ausbildungsfreibetrag
Wenn ein volljähriges Kind nicht mehr zu Hause wohnt und es eine Ausbildung absolviert, kann man Ausbildungskosten in Höhe von 924 Euro absetzen. Dieses ist nur möglich, wenn man auch für das Kind Anspruch auf Kindergeld beziehungsweise Kinderfreibetrag hat.
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