„Einlagen bei Genossenschaftsbanken und Sparkassen unbegrenzt sicher“

Die Präsidenten des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes und des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, Heinrich Haasis und Uwe Fröhlich, haben Äußerungen von EU-Wettbewerbskommissar Michel Barnier als falsch zurückgewiesen, wonach Kunden von Genossenschaftsbanken und Sparkassen nur ein unzureichender Schutz ihrer Einlagen zustehe.

ⓞEs kann sich nur um ein Missverständnis handelnâ“œ, sagte Haasis. ⓞAlle Genossenschaftsbanken und Sparkassen stehen mit ihrem gesamten Vermögen füreinander ein. Damit werden alle Kundeneinlagen umfassend geschützt. Das Institutssystem verhindert zudem eine Insolvenz von Sparkassen und Genossenschaftsbanken, so dass ein Einlagensicherungsfall erst gar nicht eintritt.â“œ

Fröhlich warnte davor, durch solche Äußerungen diejenigen öffentlich zu beschädigen, die die Stabilität des deutschen Finanzmarktes sicherstellen. ⓞAlle staatlichen Repräsentanten sollten bei ihren Äußerungen mögliche Auswirkungen auf die Stabilität des Finanzsystems bedenken. Durch unzureichende Darstellungen kann sehr schnell das Vertrauen der Kunden mit unabsehbaren Folgen beschädigt werden.â“œ

Die Präsidenten kritisierten, dass die EU-Kommission mit ihrer Richtlinie den Einlagenschutz der Kunden auf 100.000 Euro begrenzen wolle. ⓞDas mag in Teilen Europas ein Fortschritt sein, für deutsche Verbraucher und Unternehmen wäre es ein Rückschritt an Sicherung.â“œ Es sei nicht erkennbar, welchen Vorteil Deutschland von dieser Harmonisierung nach unten habe. Letztlich bedeute der Richtlinienentwurf in seiner derzeitigen Fassung für Deutschland einen Rückschritt im Verbraucherschutz. Die von der EU-Kommission vorgelegte Richtlinie stelle eine klare Überregulierung dar. Es gebe keine Notwendigkeit, die Institutssicherungssysteme der Sparkassen und Genossenschaftsbanken zu verändern.

Pressemitteilung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes

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