Koblenzer Zöllner entdecken Pappkarton mit Goldbarren

Er habe das Gold im Kofferraum seines Pkw völlig vergessen, äußerte ein Reisener am Montagnachmittag, als Beamte des Hauptzollamts Koblenz bei einer Kontrolle acht Goldbarren entdeckten. Die Zollbeamten hatten bei den Insassen des in Nordrhein-Westfalen zugelassenen Pkw, einem deutsches Ehepaar, eine Bargeldkontrolle durchgeführt. Beide verneinten mehrfach die Frage nach mitgeführtem Bargeld oder ähnlichen Zahlungsmitteln im Wert von über 10.000 Euro.

Als einer der Zöllner den Kofferraum kontrollieren wollte, fiel dem Fahrer dann sein Gold wieder ein: Im Kofferraum führten die beiden – in einem unscheinbaren Pappkarton – insgesamt acht Goldbarren mit einem Gesamtgewicht von 1,8 Kilogramm mit sich. Der Wert des Goldes beträgt rund 53.000 Euro. Gegen die beiden Deutschen wurde ein Bußgeldverfahren wegen Nichtanmeldens von Bargeld eingeleitet. Ihnen droht nun ein Bußgeld in fünfstelliger Höhe.

Zusatzinformation:
Bereits seit 1998 führt der Zoll so genannte Bargeldkontrollen im Reiseverkehr zwischen den Mitgliedstaaten durch. Bargeldkontrollen erfolgen stichprobenweise an den Grenzen zu EU-Mitgliedstaaten, können bei entsprechenden Anhaltspunkten auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aber auch im Binnenland durchgeführt werden. Die Kontrollen erstrecken sich auf Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel wie Wertpapiere (z.B. Anleihen, Gewinnanteilscheine, Investmentzertifikate, Schecks und Wechsel), Edelmetalle und Edelsteine. Auf Verlangen der Beamten ist bei einer solchen Kontrolle das mitgeführte Bargeld oder gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr nach Art und Wert mündlich anzuzeigen.

Pressemitteilung des Hauptzollamt Koblenz

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.