Arbeitslosengeld II: Einkommen aus Ferienarbeit bis 1.200 Euro anrechnungsfrei

Mehr Geld in der Tasche haben ab Jugendliche bis zum 25. Lebensjahr, die einem Ferienjob nachgehen und in einer Familie leben die Arbeitslosengeld II bekommt. Möglich macht das eine ab sofort gültige Regelung. Diese besagt, dass 1.200,00 Euro pro Kalenderjahr anrechnungsfrei, das heißt ohne Verrechnung mit dem Arbeitslosengeld II der Eltern, durch Ferienarbeit dazu verdient werden dürfen. Die Regel gilt für die Arbeit in den Schulferien mit einem Zeitraum von bis zu 4 Wochen pro Kalenderjahr.

Von der neuen Regelung profitieren Jugendliche, die eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und kein eigenes Einkommen, zum Beispiel in Form einer Ausbildungsvergütung, erhalten.

Kleine Einschränkung:

Für Jugendliche, die in den letzten Ferien nach Abschluss der Schule einem Ferienjob nachgehen und danach keine berufsbildende Schule, sondern ein Studi-um, eine betriebliche Ausbildung oder einen regulären Job aufnehmen, gilt diese Regel nicht.

Pressemitteilung der Agentur für Arbeit Leipzig

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