Urlaub buchen: Unterlagen genau kontrollieren

Die Reiselust in Deutschland hielt 2009 trotz Finanzkrise weiter an. Für ihre Auslandsreisen gaben die Bundesbürger im vergangenen Jahr laut Berechnungen der Commerzbank rund 60 Milliarden Euro aus. Damit verteidigte Deutschland erneut seine Position als Reiseweltmeister noch vor den USA.

Manchmal aber wird der gebuchte Traumurlaub zum Albtraum, etwa wenn unseriöse Reiseanbieter auf den Plan treten: „Vorschnelle Buchungen können dann teuer werden“, warnt Olaf Seiche, TÜV Rheinland-Experte für die Tourismusbranche.

Er empfiehlt Kunden, auf Reiseveranstalter und Hotels zu achten, die das Siegel „Geprüfte Servicequalität“ von TÜV Rheinland führen. Dies garantiert einen ausgezeichneten Kundenservice.

Reiseveranstalter sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen Sicherungsschein auszustellen. Dieser garantiert Reisenden im Falle einer Insolvenz die Rückzahlung bereits geleisteter Anzahlungen oder einen Kostenersatz für den Heimtransport.

„Ohne Sicherungsschein sollte man keine Anzahlung leisten, auch nicht bei kurzfristigen Last-Minute-Buchungen“, betont der TÜV Rheinland-Experte. Liegt der Schein gemeinsam mit den Buchungsunterlagen im Original und ohne handschriftliche Änderungen vor, sicherheitshalber noch auf die Gültigkeitsdauer schauen. Ist sie abgelaufen, verfällt nämlich der Versicherungsanspruch.

Wer ein Reise-Schnäppchen sucht, vergleicht am besten die Kataloge verschiedener Reiseanbieter miteinander, rät Seiche. Unabhängige Online-Bewertungsplattformen helfen Urlaubsuchenden bei der Entscheidung für oder gegen ein Hotel. Auf solchen Websites bewerten ehemalige Gäste beispielsweise die Unterkunft nach Lage, Service oder Kinderfreundlichkeit.

Hat man sich für ein Hotel entschieden, erstellt das Reisebüro ein entsprechendes Buchungsangebot. „Dabei sollten Sonderwünsche oder spezielle Zusicherungen durch das Reisebüro immer schriftlich festgehalten werden“, betont der Fachmann. „Besonders bei Umbuchungen oder späteren Reklamationen sind diese Informationen hilfreich.“

Wenn die Buchungs- und Reiseunterlagen vom Reisebüro zu Hause angekommen sind, sollte sie der Kunde auf ihre Vollständigkeit prüfen. Sie müssen auf alle Fälle die genauen Kontaktdaten des Reiseveranstalters, eine Datenschutzerklärung sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters enthalten.

Pressemitteilung der TÜV Rheinland Group

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