Schlagwort: TÜV Rheinland

Sicher durch den Herbstnebel

Jedes Jahr dieselben Bilder: Der erste Herbstnebel verwandelt die Straßen in eine „Waschküche“ und führt zu schweren Unfällen auf Landstraßen und Autobahnen. Im vergangenen Jahr ereigneten sich bei Nebel fast 500 schwere Unfälle mit Personenschaden auf deutschen Straßen.
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TÜV Rheinland: Fußschablone hilft bei der Auswahl

Kinder tragen häufig zu kleine Schuhe, was zu dauerhaften Fehlstellungen der Zehen führen kann, wie eine aktuelle Untersuchung der Medizinischen Universität Wien bei drei- bis sechsjährigen Kindern ergeben hat. „Darum sollten Eltern im Fachgeschäft den Kinderfuß messen lassen“, rät Dr. Karl Sander von TÜV Rheinland, der Kinderschuhe auf ihre Qualität prüft. Wichtig ist, das Ergebnis mit der Innenlänge des Schuhs zu vergleichen. Sie sollte 12-17 Millimeter größer sein, damit der Fuß beim Laufen gut abrollen kann. Alternativ kann man zu Hause selbst eine Fußschablone anfertigen. Dazu stellt sich das Kind auf ein festes Papier und die Eltern fahren die Umrisse der Füße nach. Wenn die ausgeschnittene Schablone in den Schuh passt, ohne zu verknicken, haben auch die Füße genug Raum.

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TÜV Rheinland: Bei Kleinanhängern vorgeschriebene Stützlasten einhalten

Zum Transport von Arbeitsmaterial nutzen Heimwerker gern einen Kleinanhänger. Wer seinen eigenen Anhänger nur selten benutzt, sollte prüfen, ob dieser noch für den Straßenverkehr zugelassen ist. „Ohne gültige Prüfplakette darf er nicht bewegt werden, sonst drohen hohe Bußgelder und Punkte in Flensburg. Auch der Versicherungsschutz ist dann nicht gewährleistet“, erklärt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrt-Experte von TÜV Rheinland. Wer sich einen Anhänger leiht, fragt am besten beim Vermieter: Ist die eigene Fahrerlaubnis zulässig für das Fahren mit diesem Anhänger? Es ist grundsätzlich zu prüfen, ob die Kombination (Zugfahrzeug plus
Anhänger) noch mit dem Führerschein der Klasse B zu fahren ist oder ob die Klasse BE erforderlich ist.

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TÜV Rheinland: Brandschutzvorsorge im Betrieb kann Leben retten

In vielen Handwerksbetrieben lagern Holz, Lacke, Papier, Kraftstoffe, Öle oder Fette, die einem möglichen Feuer reichlich Nahrung bieten. Deshalb dürfen sich in den vorgeschriebenen Brandschutzwänden zwischen Produktion, Lager und Bürobereich keine auch noch so kleinen Öffnungen befinden – etwa durch nachträglich verlegte Kabel oder Rohre. „Die Löcher müssen stets mit einem speziellen Mörtel verschlossen werden, damit sich ein Brand nicht ausbreiten kann“, erklärt Hans-Peter Zacharias, TÜV Rheinland-Experte für Gebäudesicherheit. Außerdem sind automatisch zufallende Feuerschutztüren aus Metall an gewerblichen Örtlichkeiten Pflicht.

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Autofahrer: TÜV-Plakette nur in Deutschland erneuerbar

Über eine halbe Million Deutsche leben zur Zeit im europäischen Ausland. Wer sich vorübergehend mit seinem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug im Ausland aufhält, kann die Haupt- und Abgasuntersuchung nur von einer Prüfstelle in Deutschland, beispielsweise des TÜV Rheinland, vornehmen lassen. Da die TÜV-Plakette und die Eintragung der erfolgreichen Haupt- und Abgasuntersuchungen staatlich geregelte Aufgaben darstellen, ist ein ausländisches Prüfungsprotokoll in Deutschland nicht gültig.
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TÜV Rheinland empfiehlt: Neue Bekleidung immer erst waschen

Sie sind bunt und kuschelig, aber längst nicht immer so harmlos, wie sie aussehen: Kindertextilien. So manche Bonbon-Farbe oder weiche Faser enthält möglicherweise Zusatzstoffe, auf die Babys und Kinder mit Allergien oder Hautreizungen reagieren können. Verbraucher sollten sich deshalb beim Kauf durchaus auch auf ihre Nase verlassen. Verströmen die Textilien einen eigenartigen Geruch, ist dies möglicherweise ein erster Hinweis auf umwelt- und gesundheitsschädliche Substanzen. Unbedenklich sind Textilien mit dem Prüfsiegel TOXPROOF, das TÜV Rheinland vergibt: „Damit ist garantiert, dass die Schadstoffbelastung deutlich unter dem gesetzlichen Mindestwert liegt“, erklärt Andreas Metzger, Schadstoff-Experte bei TÜV Rheinland.

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TÜV Rheinland testet Etikettenschwindel bei Spargel

Bei kaum einem anderen Lebensmittel vertrauen die Verbraucher in Deutschland so sehr auf „Made in Germany“ wie beim Spargel. TÜV Rheinland hat deshalb zum Saisonstart Anfang Mai 2010 in Supermärkten in zehn deutschen Großstädten Spargel gekauft und die Herkunft von 50 Proben untersucht. Die gute Nachricht: Alle Spargelproben entsprachen ihrer Deklaration und kommen wie ausgelobt aus Deutschland. „Der Spargel wurde bei großen Einzelhandelsunternehmen und in Discountern gekauft. Das Ergebnis zeigt, dass die Kontrollen zur Qualitätssicherung bei Spargel hier funktionieren“, so Dr. Markus Boner, Geschäftsführer von TÜV Rheinland Agroisolab in Jülich bei Köln.

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TÜV Rheinland: Gut greifbare Bremsen sorgen für sicheren Halt bei Rollatoren

Der Rollator wurde Anfang der 1980er Jahre in Schweden entwickelt. Mittlerweile nutzen auch hierzulande immer mehr Senioren und Gehbehinderte diese praktische Hilfe. Egal ob günstiges Standard- oder teures Komfortmodell – Rollatoren müssen die Norm DIN EN ISO 11199-2 für Gehhilfen für beidarmige Handhabung erfüllen. Auf eine entsprechende Kennzeichnung am Gerät sollten Benutzer besonders beim Gebrauchtkauf achten. Empfehlenswert sind zudem Rollatoren, die das GM-Zeichen („Freiwillig geprüftes Medizinprodukt“) tragen, das TÜV Rheinland vergibt. Wichtig ist, den Rollator auf die Bedürfnisse des Benutzers individuell anzupassen. Bei der Höheneinstellung der Griffe gilt folgende Faustregel: Der obere Teil des Schiebegriffs sollte ungefähr auf Höhe der Handgelenke liegen.

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