Wie man rentabel vermietet

Mietnomaden: Sie nutzen das Mietrecht bewusst aus und schädigen so den Vermieter massiv. Aber auch Arbeitslosigkeit, Scheidung oder gesundheitliche Probleme verschlechtern die finanzielle Lage oft so sehr, dass das Geld für die Miete nicht mehr ausreicht. Keine einfache Zeit also für Eigentümer von Immobilien. Ob sich eine Immobilie rentiert, hängt damit wesentlich von einem solventen Mieter ab. Wie zermürbende und teure Rechtsstreitigkeiten vermieden werden können, erklärt Andrea Nasemann, Rechtsanwältin und Autorin des Beck kompakt-Ratgebers „Vermietertipps“ (Verlag C.H. Beck).
Bei der Suche nach einem solventen Mieter sollte der Mietinteressent genau unter die Lupe genommen werden: „Fragen Sie Bewerber nach ihrem verfügbaren Nettoneinkommen und nach weiteren unterhaltspflichtigen Personen. Überprüfen Sie diese Angaben durch eine Wirtschaftsauskunftei und mithilfe der Schuldnerverzeichnisse der Amtsgerichte“, rät Andrea Nasemann.
Haben Sie sich für einen seriösen Bewerber entschieden, sollten Sie den Mietvertrag schriftlich abschließen. Mietvertragsformulare sind im Schreibwarenhandel oder Internet erhältlich. Es empfiehlt sich, parallel zur Schlüsselübergabe die vereinbarte Mietkaution übergeben zu lassen.
Doch was ist zu tun, wenn der Mieter die Miete nicht bezahlt und ich vermutlich an einen Mietnomaden geraten bin? Die Autorin Andrea Nasemann rät, so schnell wie möglich die Notbremse zu ziehen und dem Mieter zu kündigen. Eine Kündigung ist möglich, wenn der Mieter entweder in zwei aufeinanderfolgenden Monaten die Miete nicht oder nicht vollständig bezahlt und der Gesamtrückstand mehr als eine Monatsmiete übersteigt. Wichtig ist, dass die Kündigung dem Mieter nachweislich zugestellt wird – zum Beispiel durch einen Boten, der über den Inhalt des Schreibens informiert ist und es dem Mieter in den Briefkasten wirft oder auch durch den Gerichtsvollzieher.
Handelt es sich um eine ordentliche Beendigung des Mietverhältnisses, sollten Mieter und Vermieter ein Abnahmeprotokoll erstellen. „Unterschreiben Sie das Protokoll nur unter Vorbehalt. Dies lässt Ihnen die Möglichkeit, Mängel, die Sie zum Abnahmezeitpunkt nicht entdeckt haben, unter Umständen später doch noch geltend zu machen“, empfiehlt die Rechtsanwältin.
(Pressemitteilung Verlag C.G. Beck)

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