Scheidung: Swiss Life Vorsorge-Know-how klärt Rentenansprüche

Geht eine Ehe in die Brüche, stehen Paare nicht selten auch vor einem finanziellen Scherbenhaufen. Wer hat was in die Ehe eingebracht, welches Vermögen wurde gemeinsam erwirtschaftet und wie sieht es mit dem Unterhalt aus?
Ebenso müssen die Rentenansprüche geregelt werden. Insbesondere, wenn ein Partner der Familie zu Liebe in seinem Job ausgesetzt hat und deshalb keine eigenen Rentenanwartschaften erwerben konnte. Swiss Life widmet sich im Januar unter www.swisslife.de/vorsorge dem Thema Altersvorsorge und Scheidung. Der Versicherer zeigt, welche Auswirkungen eine Trennung auf gesetzliche, betriebliche und private Rentenansprüche hat, gibt Tipps und erklärt die Neuregelung des Versorgungsausgleichs.
Der Versorgungsausgleich ist Bestandteil des deutschen Familienrechts und kommt bei einer Scheidung zum Tragen. Damit werden die während der Ehe vom Paar erworbenen Anwartschaften auf eine Rentenversicherung ausgeglichen. Im September 2009 wurde der Versorgungsausgleich neu geregelt, um die Aufteilung der Rentenanwartschaften zwischen den Eheleuten gerechter zu gestalten. Nun gilt, dass die Anrechte in dem Versorgungssystem geteilt werden, in dem sie entstanden sind. Das kann zum Beispiel die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche oder private Altersversorgung sein.
„Seit der Reformierung des Versorgungsausgleichs erhält jeder der beiden Ex-Ehepartner ein eigenes Versorgungskonto bei dem jeweiligen Versorgungsträger. Dieses Prinzip nennt man ‚interne Teilung‘. Demnach werden auch Ansprüche aus betrieblicher und privater Altersvorsorge bereits bei der Scheidung weitestgehend vollständig und endgültig ausgeglichen“, erklärt Dr. Alexander Klein, Jurist bei dem Swiss Life Tochterunternehmen SLPM GmbH. „Früher wurden Anrechte – unabhängig davon, woher sie stammten – überwiegend in der gesetzlichen Rentenversicherung gutgeschrieben. Da diese Methode auf Prognosen beruhte, war sie aufwändig und fehleranfällig. Die Neuregelung des Versorgungsausgleichs soll für Transparenz und Gerechtigkeit bei der Aufteilung von Renten sorgen.“
(Pressemitteilung Swiss Life Vorsorge-know-how)

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