Verbraucherzentrale NRW: Künstlich Gefärbtes nicht für Kinder und Allergiker geeignet

Geleefrüchte, Zuckerstreusel, Limonaden und auch Kaugummis sind häufig mit Chinolingelb und Azofarbstoffen wie z. B. Tartrazin gefärbt. Anstatt diese gesundheitlich riskanten Stoffe vorsorglich für Lebensmittel zu verbieten, schreibt die EU ab Juli 2010 für betroffene Produkte einen unscheinbaren Warnhinweis auf den Verpackungen vor.
Beim vorweihnachtlichen Einkauf von Süßwaren und Backdekor sollten die Zutatenlisten deshalb kritisch geprüft werden. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät, nur Lebensmittel zu kaufen, die mit Frucht- und Pflanzenkonzentraten gefärbt sind, wie dies bei Bioprodukten üblich ist.
Der Farbstoff Chinolingelb (E 104) und Azofarbstoffe können bei entsprechend veranlagten Menschen so genannte Pseudoallergien wie Nesselsucht, Asthma oder Hautödeme auslösen. Dazu zählen: Tartrazin (E 102), Gelborange (E110), Azorubin (E 122), Cochenillerot (E 124a), Allurarot (E129).
Diese Farbstoffe sind in Verbindung mit dem Konservierungsstoff Benzoesäure (E 210) in einer britischen Studie untersucht worden. Demnach könnten die Stoffe Hyperaktivität und Aufmerksamkeitsdefizite bei Kindern fördern. Beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) ist diese Studie allerdings umstritten. Anders sieht es das Europaparlament. Daher müssen ab 20. Juli 2010 alle Lebensmittel mit Azofarbstoffen den Warnhinweis tragen „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“.
„Die Warnung im Kleingedruckten ist schon deshalb ungenügend, weil viele Kinder sich ihren Süßkram selbst kaufen“, beanstandet Ernährungsexpertin Brigitte Ahrens. Azofarbstoffe und Chinolingelb müssen aus Lebensmitteln verbannt werden. Sie stellen ein unnötiges Gesundheitsrisiko für Kinder und Allergiker da.
Wer beim Einkauf von bunten Weihnachtssüßigkeiten oder Backdekor diese bedenklichen Farbstoffe vermeiden will, sollte die Zutatenlisten kritisch prüfen und mit Frucht- und Pflanzenkonzentraten gefärbte Alternativen wählen. Hier steigt das Angebot, denn so mancher Hersteller scheint auf die Änderung der Kennzeichnungsvorschriften mit einer Umstellung der Rezeptur zu reagieren. Bioprodukte dürfen nach den Vorschriften der EU-Öko-Verordnung keine künstlichen Farbstoffe enthalten.
(Pressemitteilung Vebraucherzentrale NRW)

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.