Vermieter müssen Heizkosten nach Verbrauch abrechnen

Vermieter müssen die Heizkosten nach dem tatsächlichen Verbrauch abrechnen. Pauschalen müssen Mieter nicht akzeptieren, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de. Vermieter dürfen die Heizkosten mit ihren Mietern nicht einfach pauschal abrechnen, da eine verbrauchsabhängige Abrechnung gesetzlich vorgeschrieben ist. Dies berichtet das Immobilienportal Immowelt.de. Auch eine im Mietvertrag vereinbarte Bruttowarmmiete ist hinsichtlich der Heizkosten ungültig. In einem Fall, den der Bundesgerichtshof zu entscheiden hatte, verweigerte sich ein Mieter einer Mieterhöhung mit dem Hinweis darauf, dass die pauschale Berechnung der Heizkosten der Heizkostenverordnung widerspreche (Az.: VIII ZR 212/05). Damit habe der Mieter zwar Recht, urteilten die Richter. Die Mieterhöhung war aber nicht gänzlich unwirksam: Der Vermieter müsse die Heizkostenpauschale aus der Mieterhöhung herausrechnen und kann sie wie Vorauszahlungen behandeln. Solange die Höhe der verbleibenden Kaltmiete innerhalb der Spanne der ortsüblichen Vergleichsmiete liege, sei die Mieterhöhung rechtens, berichtet Immowelt.de. Der Mieter hat also im Prinzip Recht bekommen – gebracht hat es ihm nichts. Über Immowelt.de: Die Immowelt AG ist der führende IT-Komplettanbieter für die Immobilienwirtschaft. Wir betreiben mit Immowelt.de eines der erfolgreichsten Immobilienportale am Markt und überzeugen mit 62 Millionen Exposé-Aufrufen und 960.000 Immobilienangeboten im Monat. Unsere Datensicherheit ist TÜV-zertifiziert und die hervorragende Benutzerfreundlichkeit durch neutrale Umfragen bestätigt. Dank eines starken Medien-Netzwerks erscheinen unsere Immobilieninserate zusätzlich auf über 50 Zeitungsportalen.
(Pressemitteilung ImmoWelt)

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