Mieter muss Schimmel in der Wohnung umgehend melden

Hässliche Feuchtigkeits- oder Schimmelflecken in der Wohnung dürfen vom Mieter nicht ignoriert werden, denn er ist rechtlich verpflichtet, den Vermieter umgehend über Mängel zu informieren. Sowohl Vermieter als auch Mieter haben die Pflicht, das Mietobjekt in gutem Zustand zu halten. „Wird ein Mangel festgestellt, muss der erste Schritt von Seiten des Mieters – unabhängig von der Frage nach der Ursache der Feuchtigkeit – eine Mängelanzeige beim Vermieter sein“, rät die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Ist ein Baumangel, wie z.B. ein undichtes Dach oder Mauerwerk oder ein versteckter Wasserrohrbruch die Ursache und der Vermieter schafft keine Abhilfe, darf die Miete gemindert werden. Ist allerdings zu wenig oder falsches Lüften der Grund für die Schäden, verliert der Mieter seinen Anspruch auf Mietminderung und kann unter Umständen sogar schadenersatzpflichtig sein.
(Pressemitteilung D.A.S.)

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