Widerspruch gegen Google Street View einlegen

Im Oktober wollen Fahrzeuge der Firma Google damit beginnen, durch die Republik zu fahren und während der Fahrt mit zahlreichen Kameraobjektiven vollautomatisch Panoramaaufnahmen zu machen.
Das Ziel: Datensammlung für eine fotorealistische und dreidimensionale Darstellung der Straßen im Online-Service Google Maps. Von langweiligen Landkarten soll man hier künftig in eine Fotoansicht wechseln können (Google Street View), die eine Straße so zeigt, als wäre man vor Ort, inklusive der umliegenden Häuser, parkender Autos und der vorbeilaufenden Menschen. Datenschützer kritisieren dieses Vorgehen und sehen es teilweise als unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen. Auch in der Bevölkerung wächst der Unmut über die neue Form der Kartografie: Bei den Hausbesitzern, deren Hausfassaden fotografiert und ins Internet gestellt werden ebenso wie bei vielen Passanten, die zufällig abgelichtet werden. An manchen Orten werden sogar Schilder mit der Aufschrift „Keine Bilder für Google Street View“ aufgehängt. Wer wissen möchte, wo demnächst Fotoaufnahmen für Google Street View gemacht werden, kann sich hier informieren: http://maps.google.de/intl/de/help/maps/streetview/faq.html#q9.
+ Widerspruch einlegen + Laut ARAG Experten hat jeder das Recht, der Erhebung und Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, von eigenen Kraftfahrzeugen und selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden und Grundstücken zu widersprechen. Nach Widerspruch wird Google die betroffenen Bilder unkenntlich machen oder entfernen. Der Widerspruch sollte schriftlich erhoben werden; entweder per E-Mail an die Firma Google unter der E-Mail-Adresse: streetview-deutschland@google.com oder per Post an Google Germany GmbH, Betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg. Im Rahmen des Widerspruchs sollten die betroffenen Gebäude, Grundstücke, Fahrzeuge (und ggf. Personen) möglichst mit Adresse konkret aufgeführt werden. Zum Beispiel können auch Screenshots beigefügt werden, um zu dokumentieren, welche Bilder unzulässigerweise online sind. Alternativ kann direkt auf der Street View Seite online an dem Bild selbst ein Problem gemeldet werden. Der Widerspruch bedarf laut ARAG Experten keiner näheren Begründung.
+ Formulierungsvorschlag für einen Widerspruch +
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich der Aufnahme, auf jeden Fall aber der Wiedergabe, von Abbildern meines Hauses in Ihrem Dienst Google Street View. Betroffen ist die Anschrift [Strasse Hausnummer] in [PLZ Ortsname]. Ich bitte um Entfernung der Aufnahme meines Hauses.
Mit freundlichen Grüßen [Name]
(Pressemitteilung der ARAG)

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