Energiesparende Sanierung mit Förderprogrammen der KfW

Umfragen zufolge planen derzeit 16,7 Mio. Hauseigentümer in Deutschland die Modernisierung ihres Eigenheims. Gründe für die ungebremste Renovierungsfreude sind neben steigenden Energiekosten vor allem gesetzliche Vorgaben zur Energieeinsparung. Laut D.A.S. Rechtsschutzversicherung wurden in diesem Jahr viele einschlägige Gesetze neu gefasst: Ab 1. Oktober 2009 gibt es eine Neufassung der Energieeinsparverordnung, die u.a. Regelungen zur Wärmedämmung und Beheizung von Gebäuden trifft. Ihr liegt das am 2. April 2009 geänderte Energieeinsparungsgesetz (EnEG) zugrunde, mit dem erhöhte Bußgelder für die Missachtung der EnEV eingeführt worden sind. Seit 1. Januar 2009 existiert eine Neufassung des Erneuerbare Energien Gesetzes, die die Einspeisevergütungen für Strom aus erneuerbaren Energien abändert. Das am 1. Januar 2009 in Kraft getretene Wärmegesetz verpflichtet Bauherren dazu, die Nutzung erneuerbarer Energien wie der Solarenergie einzuplanen oder Ersatzmaßnahmen durchzuführen. Zudem ist eine Reform der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung in Planung, die verschärfte Feinstaubgrenzwerte auch für kleinere Holzheizungen einführt. Haus- oder Wohnungseigentümer, die ihre Immobilie sanieren oder modernisieren möchten, werden dabei von zahlreichen Förderprogrammen von KfW, Bund, Ländern und Gemeinden unterstützt.    (Pressemitteilung der D.A.S.)

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