Kein Preisunterschied bei den gesetzlichen Krankenkassen

Bereits seit dem 1. Januar 2009 gilt für die gesetzlichen Krankenkassen gemäß des Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) ein einheitlicher Beitragssatz. Nach nunmehr 9 Monaten ist jedoch einem Drittel der gesetzlich Versicherten noch nicht bekannt, dass damit alle (bzw. fast alle) Krankenkassen für die Versicherten gleichviel kosten.
Dies ergab eine bundesweite Umfrage von Produkt + Markt unter n = 900 gesetzlich Versicherten im Alter von 18 bis 70 Jahren. Bei den bis 30-jährigen geben sogar 40% an, nicht über das einheitliche Beitragsniveau informiert zu sein.
Dass ein einheitlicher Beitragsatz den Wettbewerb stärken soll, mag auf den ersten Blick widersprüchlich erscheinen. Aber das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, dass Kassen Prämien ausschütten bzw. Zusatzbeiträge erheben. Hierdurch kann der Preisunterschied zukünftig in Euro und Cent kommuniziert werden statt bisher in zehntel Prozentpunkten.
Spannend bleibt die Frage, wie schnell und mit welcher Wirkung sich die Kenntnis über Zusatzbeiträge bzw. Prämienausschüttungen einzelner Kassen unter den Versicherten verbreiten werden. Einen Zusatzbeitrag für 2009 schließen die meisten Kassen aus und auch hinsichtlich der Auszahlung von Prämien an die Versicherten halten sich bisher die meisten Kassen sehr bedeckt. (Pressemitteilung der Produkt + Markt GmbH)

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