Zahlungsverkehr innerhalb Europas wird vereinheitlicht

Ab dem 31. Oktober 2009 gelten in Deutschland neue gesetzliche Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste. Mit den neuen Regelungen setzt die Bundesrepublik Deutschland die Anforderungen der EU-Zahlungsdiensterichtlinie (Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt / PSD – Payment Services Directive) in nationales Recht um. Die Europäische Union hat mit der EU-Zahlungsdiensterichtlinie den Rahmen für den gemeinsamen Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA (Single Euro Payments Area) geschaffen. Darin werden länderübergreifend vergleichbare Regelungen für Überweisungen, Kartenzahlungen und Lastschriften geschaffen. Alle Mitgliedstaaten der EU müssen diese in nationales Recht umsetzen. Die Kunden der Sparkasse Muldental haben in den letzten Tagen eine Information über die Neuerungen erhalten, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkassen sowie in den Bedingungen für den Zahlungsverkehr aufgenommen wurden. Diese Bedingungen werden zum 31. Oktober 2009 Bestandteil der Geschäftsbeziehung zwischen Kunden und der Sparkasse Muldental. Die wichtigsten Änderungen für Kunden sind: Einheitlicher Rechtsrahmen: Auf der Grundlage des neuen, europaweit einheitlichen Zahlungsverkehrsrechts können Kunden künftig bargeldlose Zahlungen wie Überweisungen, Kartenzahlungen und Lastschriften innerhalb des EWR noch einfacher durchführen. Mehr Transparenz: Die Sparkasse Muldental stellt ihren Kunden alle relevanten Regeln anschaulich in den Vertragsbedingungen dar. Sie werden damit noch mehr als zuvor zum informativen „Leitfaden“ für die Kunden. Klare Verantwortlichkeiten: Sollte eine Zahlung ausnahmsweise nicht weisungsgemäß ausgeführt werden, enthält das neue Zahlungsrecht klare Haftungsregeln, die auch in den Sparkassen-Geschäftsbedingungen wiedergegeben werden. Allein die Kundenkennung zählt: Alle Zahlungen wie zum Beispiel Überweisungen werden künftig allein anhand der sogenannten Kundenkennung, also Kontonummer/Bankleitzahl bzw. IBAN/BIC ausgeführt. Ein Abgleich zwischen dem Namen des Zahlungsempfängers und seiner Kontonummer findet dann nicht mehr statt. Deswegen sollten Kunden die Angabe dieser Daten besonders sorgfältig prüfen, denn sie haften künftig für „Zahlendreher“, auch wenn sie aus Versehen passieren. Zuverlässig wie gewohnt: Die Sparkasse Muldental ist der kompetente Partner rund um den europäischen Zahlungsverkehr. Sie informiert umfassend über die aktuellen Neuregelungen und bietet maßgeschneiderte Lösungen für die Anforderungen der Kunden im Zahlungsverkehr. (Pressemitteilung der Sparkasse Muldental)

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