Neues Mahnverfahren erleichtert Online-Shopping innerhalb Europas

Grenzenloses Shoppen – das Internet macht’s möglich. Online das neuste Handy in Belgien bestellen, weil dort der preisgünstigste Anbieter sitzt, ist ganz einfach. Doch was auf den ersten Blick sehr lohnend erscheint, bringt häufig mehr Ärger als Ersparnis.
Denn beim Versand über Ländergrenzen hinweg müssen oft unerwartete Hürden genommen werden. Generell dürfen Waren für den Privatgebrauch aus EU-Ländern fast immer abgabenfrei eingeführt werden; Ausnahmen sind Güter, die der Verbrauchssteuer unterliegen, beispielsweise Tabakwaren, Alkohol oder Kaffee. Häufig kam es bisher zu Schwierigkeiten, wenn ein Kunde sein Geld vom Händler in einem anderen Land trotz Umtausch- und Widerrufsrecht nicht zurückerstattet bekam. „Mit dem neuen europäischen Mahnverfahren kommen Kunden schneller an ihr Geld, da ein einheitliches Formular zur Verfügung steht“, fasst die D.A.S. Expertin das „Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung“ zusammen. Damit kann der Kunde beim zuständigen Gericht im Land des Händlers einen Zahlungsbefehl beantragen. Das Verfahren ist europaweit einheitlich und einfach gestaltet, sprachliche Schwierigkeiten werden vermieden. Ist der Antrag des Kunden begründet, so erlässt das zuständige Gericht den Zahlungsbefehl. Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.371   (Pressemitteilung der D.A.S.) 

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