Das Verkehrsschild enthält ein weißes Fahrrad in einem blauen Kreis. Wie schnell darf man denn in diesen Radlerstraßen fahren?
Unter dem Verkehrsschild (weißes Fahrrad in einem blauen Kreis) ist folgender Aufdruck angebracht: „Diese Straße ist dem Radverkehr vorbehalten. Ausnahme: Kfz-Anliegerverkehr mit mäßiger Geschwindigkeit“. Während das Amtsgericht Freiburg noch die Auffassung vertrat, dass in Fahrradstraßen maximal 50 km/h erlaubt seien, reduzierten das Oberlandesgericht Karlsruhe nach Auskunft der ARAG Experten die Höchstgeschwindigkeit. Die Richter hatten in einer neueren Grundsatzentscheidung klargestellt, dass Autofahrer in durch gesondertes Verkehrszeichen ausgewiesenen Fahrradstraßen maximal Tempo 30 fahren dürfen (Az.: 2 Ss 24/05). Begründung: Die Autofahrer hätten sich gefälligst dem Fahrradverkehr anzupassen.
(Pressemitteilung ARAG)