Stichprobe – Rabatt- und Gutscheincodes im Internet sind kaum lohnenswert

Mit Euros und Prozenten per Code locken zahlreiche Onlineshops. Doch eine Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW zeigt: Jeder vierte von 40 per Internet verbreiteten Rabattcodes war mit Macken behaftet. Nur ein kleiner Teil brachte im Vergleich mit anderen Online-Angeboten geringe Ersparnisse.
Der Tipp stand im Internet: Mit Hilfe von insgesamt 15 Buchstaben und Ziffern sollte Kunden in einem Onlineshop bei jeder Bestellung von mehr als 50 Euro ein Betrag von fünf Euro abgezogen werden. Bestenfalls winkten somit zehn Prozent Rabatt.
Das Manko jedoch: Obwohl die Offerte erst mit Ende des Jahres 2009 auslaufen sollte, fanden Tester der Verbraucherzentrale NRW bereits Anfang Juli keine Eingabemöglichkeit mehr für die vermeintliche Sparofferte.
Persönliche Rabattcodes erhalten Verbraucher oft per Mail oder bei einem vorhergehenden Einkauf vom Shop direkt. Dutzende von Internetportalen sammeln zudem frei erhältliche Kombinationen und geben sie gratis an jeden Besucher weiter.
Einige Codes dienen allein der Bestandspflege, andere sind ausschließlich Neukunden vorbehalten. Mal werden die Rabatte in Euro, mal in Prozent ausgelobt. Mal gelten Codes für einzelne Artikel, dann wieder fürs gesamte Sortiment. Oft ist bei der Einlösung ein Mindestbestellwert zu beachten.
40 solcher frei erhältlichen Rabattcodes sammelte die Verbraucherzentrale NRW auf verschiedenen Gutschein-Portalen ein. Doch beim Versuch, die Rabatte einzulösen, machte sich Enttäuschung breit. Jeder vierte Gutschein war mit Macken und Mängeln behaftet. Die ausgegebenen Codes wurden nicht mehr akzeptiert, waren abgelaufen oder angeblich schon verbraucht.
Beispiel für eine Ärger-Variante: Im Onlineshop einer Bekleidungskette winkten „25 Prozent Preisnachlass auf den gesamten Einkauf“. Bedingung dabei: Die Bestellung müsse „nach Abzug des Rabatts mindestens 19 Euro betragen“.
Doch tatsächlich gab es in der Stichprobe 25 Prozent Nachlass nur auf einen von zwei georderten Artikeln zu je 39,95 Euro. Viele Einzelartikel in dem Onlinesortiment lagen zudem nach Abzug von 25 Prozent unterhalb des Mindestbestellwertes von 19 Euro – und schieden somit als reduzierte Einzelbestellung aus.
Damit nicht genug: Rabattcode-Offerten sind meist wenig attraktiv. Die Hälfte der 40 gezogenen Angebote unterzog die Verbraucherzentrale NRW einem Preisvergleich. Aus dem Sortiment des jeweiligen Anbieters wählten die Tester zufällig einen Artikel aus – und versuchten den mit Hilfe von kostenlosen Preissuchmaschinen in einem anderen Onlineshop billiger zu ergattern.
Das gelang in 13 von 20 Fällen: etwa bei einem Plasmafernseher, bei einem Diktiergerät, bei Software wie bei einem Autokindersitz. Die Ersparnis bei den Gesamtpreisen (inklusive Versand) reichte bis zu 20 Prozent bei einem Schnurlostelefon. Nur siebenmal empfahlen sich die Rabattcodes als meist knapper Euro-Sieger. Lediglich einmal (Software) fiel die Ersparnis (36 Prozent) deutlich aus.
Durchaus erklärlich. In der Regel nämlich lagen die Nachlässe im Test der Verbraucherzentrale NRW bei Festbeträgen von fünf oder zehn Euro. Wurden Prozente gewährt, waren meist 10 bis 15 drin. Allein in Ausnahmefällen gab es mal 20 oder 25 Prozent.
Weiterer Wermutstropfen: Vier von fünf Code-Aussteller bestanden auf einen Mindestbestellwert. Das bedeutet: Um überhaupt an fünf oder zehn Euro Preisnachlass zu gelangen, musste die Rechnung meist Mindestbeträge von 30 bis 100 Euro aufweisen.
Zusätzliches Ärgernis: Wer gezielt auf Internetportalen nach Rabattcodes sucht, sollte unbedingt einen Blick aufs Verfallsdatum werfen. Bei der Suche nach Codes fiel den Testern auf: Viele der Zahlen- und Buchstabenkombinationen waren seit Wochen und Monaten, teilweise sogar seit Jahren abgelaufen.
Fazit der Verbraucherzentrale NRW aus der Stichprobe: Rabattcodes sollten nicht der alleinige Grund für einen Internet-Kauf sein. An erster Stelle steht für Schnäppchenjäger stets der Preisvergleich für das auserwählte Produkt. Erst danach sollte, wer`s denn will, zusätzlich nach einem Rabattcode für den angezeigten Shop fahnden – sozusagen als Mitnahme-Effekt. (Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW)

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