Feinstaubplaketten auch bei rotem Nummernschild

Autofahrer sind mit roten Nummernschildern meist nur zur Anmeldung des Fahrzeuges unterwegs. Darum ist eine dauerhafte Anbringung einer Feinstaubplakette in der Regel nicht sinnvoll und wird von den meisten Behörden auch nicht verlangt.
ARAG Experten warnen allerdings vor allzu großer Sorglosigkeit. In jüngster Zeit wurden nämlich von den Ordnungshütern in einigen Ballungsräumen Bußgelder verhängt, wenn bei der Überführung eines Fahrzeuges Umweltzonen missachtet wurden. Eine einheitliche Regelung ist nicht in sicht. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich über die jeweilige Handhabung der Vorschriften bei den Behörden, die eine Umweltzone eingerichtet haben, erkundigen. (Pressemitteilung der ARAG)

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