Sommerzeit ist Schnäppchenzeit für Grillgeräte

Emanzipation hin oder her, Grillen ist meistens Männersache. Und deutsche Männer lieben Fleisch. 100 Gramm täglich verschlingen sie laut „Süddeutscher Zeitung“ im Schnitt. Frauen begnügen sich mit rund der Hälfte.
Die ideale Zeit zum Kauf eines neuen Grillgeräts ist der Sommer, denn viele Läden locken jetzt mit Sonderangeboten. Doch welches Schnäppchen ist das richtige? TÜV SÜD gibt Tipps zu Auswahl und Anwendung.
Tipps von TÜV SÜD für die Auswahl
– Was, wo, wie oft und für wie viele Personen möchte ich grillen? Das sind Fragen, die vor dem Kauf anstehen. Wer es eilig hat, entscheidet sich für einen Gas- oder Elektrogrill. Wer sein Barbecue in den Park oder auf Rockfestivals verlegt, greift zum tragbaren Holzkohlegrill. Und wer im Garten für Partygäste und die Familie brutzeln will, wählt einen soliden, geräumigen Kugelgrill. – Holzkohlegrills sind zwar leicht zu transportieren, allerdings nichts für Sauberkeitsfanatiker. Gas- und Elektrogrills verdienen in dieser Hinsicht zwar das Prädikat „picobello“, sind aber komplizierter zu transportieren. – Am preiswertesten fährt man mit Holzkohlegrills. Die gibt es schon ab etwa sechs Euro. Die TÜV SÜD-Experten bezeichnen sie als klassische Einstiegsgeräte. Entsprechende Kugelgrills für Fortgeschrittene können bis zu mehreren hundert Euro kosten. – Wenn der Grill auch im Haus genutzt werden soll, ist der Elektrogrill absolute Pflicht! Alle anderen Grilltypen dürfen niemals in geschlossenen Räumen benutzt werden. Es besteht Lebensgefahr! – Lust auf ein Balkon-Barbecue? Wer seine Wohnungsnachbarn nicht ärgern will, wählt einen relativ geruchsneutralen Elektro- oder Gasgrill. Übrigens sind Holzkohlegrills (und manchmal auch Gasgrills) in vielen Wohngebieten verboten. Am besten vorab bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung informieren. – Achten Sie beim Kauf von Holzkohle- und Elektrogrills auf das GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit). Bei Gas-Grills ist das GS-Zeichen nicht zulässig. Hier kommt es auf die CE-Kennzeichnung mit einer vierstelligen Prüfstellennummer an. Hat TÜV SÜD geprüft, lautet diese 0123. So kann man sicher sein, dass Experten in den TÜV SÜD-Labors die Geräte unter strengsten Bedingungen getestet haben: Die Grills müssen sicher sein, die Auflagen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LfbG) sowie der Prüfnormen erfüllen (siehe auch „Zusatzinfo Prüfung“).
Tipps von TÜV SÜD für die Anwendung
– Der Deutsche grillt gern zu heiß. Würstchen, Steak und Schweinenacken sind dann schwarz verbrannt – und das ist nicht gesund. Die dunkle Kruste enthält krebserregende Stoffe wie heterozyklische aromatische Amine (HAA), Acrylamid und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). – Rauch setzt ebenfalls krebserregende Substanzen frei. Deshalb am besten erst gar keinen starken Qualm aufkommen lassen. Übrigens: Gasgrills rauchen nicht, sind sicherer und schneller. Allerdings entwickelt sich der typische Grillgeschmack vor allem über einem Holzkohlefeuer. – Wie lässt sich die richtige Gartemperatur feststellen? Hält man die Hand etwa drei Sekunden auf Höhe des Grillguts, sollte man die Hitze noch aushalten können. Wird mit Holzkohle gegrillt, muss diese schon vor Beginn durchgeglüht und die Glut mit einer weißen Ascheschicht bedeckt sein. – Ein Kugelgrill, bei dem sich die Kohle am rechten und linken Rand befindet und die Mitte frei ist, gart das Fleisch gesundheitsschonend. Zudem nimmt das Grillgut einen rauchigen Geschmack an. Experten sprechen dann vom American Style – dem typischen US-Barbecue, das auch bei uns immer mehr Anhänger findet. Zudem kann man die Temperatur beim Kugelgrill relativ gut regulieren. – Grillzangen sind eine sinnvolle Investition. Denn sticht man Fleisch mit normalem Besteck an, fließt zu viel Saft heraus und das Fleisch wird trocken. – Auch bei Anzündhilfen bietet das TÜV SÜD-Oktagon eine gute Orientierungshilfe. Achtung: Spiritus, Lampenöl, Benzin und andere Brandbeschleuniger sind Tabu. Hier drohen schwere Unfälle.
Zusatzinfo Prüfung:
Grills, feste Brennstoffe und Anzündhilfen zum Grillen müssen die DIN EN 1860 erfüllen. Die TÜV SÜD-Experten prüfen zunächst bei allen Gerätetypen, ob die Montage des Grills mit Hilfe der Bedienungsanleitung klappt. Sie begutachten die Verpackung und das Geräteschild mit Warnhinweisen. Weiter führen sie Belastungsgprüfungen der Feuerschüsseln und der Roste durch. Ein Kriterium ist außerdem die Standfestigkeit und Stabilität des Grills. Auch auf scharfe Kanten werden die Geräte untersucht.
Für Holzkohlegrills gelten die Normen DIN EN 1860-1:2003 und DIN EN 1860-1/A1:2006. Einer der wichtigsten Punkte ist die Temperaturprüfung. Dabei wird die Holzkohle entsprechend der Bedienungsanleitung entzündet. Die Temperaturen an den Handgriffen werden gemessen. Der Grund: Man darf sich niemals die Hände am Griff verbrennen können. Auch die maximal zulässige Temperatur zum Boden wird gemessen: Sie beträgt 70°C. Bei höheren Temperaturen könnte die Umgebung des Grills in Brand geraten.
Für Gasgrills gilt die Gasgeräterichtlinie 90/396/EWG unter Berücksichtigung der Änderungsrichtlinie 93/68/EWG. Mit Schlauch und Druckregler versehene Flüssiggasgeräte werden nach den harmonisierten Normen EN 498 und EN 484 beurteilt. Gasgrillgeräte unterliegen der Prüfpflicht bei einer zugelassenen Stelle. Diese muss eine Baumusterprüfung durchführen und eine entsprechende Prüfbescheinigung erstellen. Der Hersteller kann die Art der Überwachung durch eine zugelassene Stelle wählen. Am Gasgrill wird erst nach erfolgreicher Prüfung und Überwachung die CE-Kennzeichnung angebracht. Bei TÜV SÜD ist das die CE 0123. (Pressemitteilung des TÜV SÜD)

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