Ausbildungssuche wird für Rente angerechnet

Wer zum Sommerhalbjahr 2009 die Schule beendet und noch keinen Ausbildungsplatz in Aussicht hat, sollte sich bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend melden. Denn nur dann kann diese Zeit für die spätere Rente angerechnet werden, betont die Deutsche Rentenversicherung Saarland.
Zeiten der Ausbildungssuche können als Anrechnungszeit vorgemerkt werden, soweit sie nach dem vollendeten 17. Lebensjahr liegen und mindestens einen Kalendermonat umfassen.
Auch Schulzeiten ab diesem Lebensjahr wirken sich auf die Rente aus. Deshalb ist es wichtig, die Zeugnisse möglichst lückenlos als Nachweis aufbewahren. Wer erstmals eine Beschäftigung aufnimmt, erhält eine eigene Versicherungsnummer für sein Rentenkonto. In dieses Konto werden dann, sofern Zeugnisse oder Schulbescheinigungen vorliegen, die Schulzeiten eingespeichert. Und auch alle weiteren Zeiten, auf die es später bei der Rente ankommt.
Kostenlose Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung Saarland in Saarbrücken, Martin-Luther-Str. 2-4, 66111 Saarbrücken, Tel. +49 (681) 3093-600, Fax +49 (681) 3093-651 oder E-Mail: service@drv-saarland.de (Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung)

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