Anleger tappen in die Blanko-Falle

Als Sabine G. eine fondsgebundene Rentenversicherung bekam, ahnte sie nichts Böses – war doch der Vermittler der Kapitalanlage ein weitläufig Bekannter, der sich ihr nun als Spezialist für Altersvorsorge präsentierte.
Um ihr wertvolle Zeit zu sparen, legte er ihr am Ende des Gesprächs einige Blankoformulare zur Unterschrift vor. Die Daten und Sparraten, so versprach er, werde er dann wie vereinbart einsetzen. Doch damit schnappte die Falle zu: Beim Erhalt der Unterlagen stellte sie mit Entsetzen fest, dass eine höhere Monatsrate als vereinbart eingesetzt war und sie überdies eine Vereinbarung für ein zusätzliches „Vermittlungshonorar“ unterschrieben hatte. Als sie einige Wochen später einen Spezialisten aufsuchte, war es zu spät – die Versicherung konnte zwar gekündigt werden, aber die hohen Vermittlungsgebühren musste sie bezahlen. Nach Beobachtungen der Fachleute des Expertenportals Berater-Lotse.de kommen solche Fälle immer wieder vor. Besonders bitter für Verbraucher ist dabei, dass ihr Vertrauen missbraucht wird und im Streitfall ein Richter davon ausgeht, dass ein Vertragspartner den Vertrag gelesen hat, bevor er ihn unterschreibt. Daher warnen die Experten von Berater-Lotse.de dringend davor, Verträge blanko und ohne vorheriges gründliches Studium der Zahlen und Klauseln zu unterschreiben.
(Pressemitteilung Berater-Lotse)

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