Bundeshaushalt – Zehn Milliarden mehr neue Schulden

Die anhaltende Wirtschaftskrise macht einen zweiten Nachtragshaushalt erforderlich. Der Entwurf des Bundeskabinetts sieht jetzt eine Nettokreditaufnahme von 47,6 Milliarden Euro vor. Ursache sind vor allem ausbleibende Steuereinnahmen. Die Bundesregierung erwartet in ihrer Frühjahrsprojektion für dieses Jahr einen Rückgang des Bruttoinlandsproduktes in nie dagewesener Höhe: Real 6,0 Prozent weniger sagen die Fachleute voraus. Bei der Arbeitslosigkeit geht die Regierung von einem Anstieg von 3,27 Millionen auf 3,72 Millionen Menschen aus.  

Veränderte Bedingungen

  Nach der jüngsten Steuerschätzung ist im Zuge der Rezession mit rund 8 Milliarden Steuermindereinnahmen gegenüber dem ersten Nachtragshaushalt zu rechnen. Hinzu kommen Mehrbelastungen für das Arbeitslosengeld II und die Mietkosten der Betroffenen von insgesamt 1,6 Milliarden Euro. Darüber hinaus wird der Bund dem Gesundheitsfonds im laufenden Jahr ein überjähriges Darlehen in Höhe von bis zu 4 Milliarden Euro zu Verfügung stellen.   Auf der Einnahmenseite steht diesen Mehrausgaben lediglich ein Plus von 2,6 Milliarden Euro gegenüber. Hier schlägt hauptsächlich ein erhöhter Bundesbankgewinn zu Buche, der dem Bundeshaushalt fast vollständig zur Verfügung steht.  

Gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht gestört

  Aufgrund dieser Änderungen erhöht sich die im Zweiten Nachtragshaushalt ausgewiesene Neuverschuldung des Bundes von bisher 36,9 Milliarden auf 47,6 Milliarden Euro.   Die Neuverschuldung übersteigt damit die veranschlagten Investitionen um 14,8 Milliarden Euro.   Nach Artikel 115 Grundgesetz darf die Nettokreditaufnahme die Investitionen nur zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts überschreiten. Diese Situation ist in diesem Jahr gegeben: Die Bundesrepublik Deutschland erlebt derzeit aufgrund der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise die stärkste Rezession ihrer Geschichte.   Bezieht man in eine Gesamtschau der Maßnahmenpakete des Bundes auch die Sondervermögen „Investitions- und Tilgungsfonds“ sowie den „Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung“ ein, liegt die Neuverschuldung noch deutlich höher.   Das Sondervermögen „Investitions- und Tilgungsfonds“ ist Teil des Pakts für Beschäftigung und Stabilität. Für Investitionen der öffentlichen Hand und zur Stärkung von Forschung und Konjunktur stellt der Bund in diesem Sondervermögen insgesamt 16,9 Milliarden Euro zur Verfügung.
Im Rahmen ihres Maßnahmenpaketes zur Stabilisierung des Finanzmarktes hat die Bundesregierung im Oktober 2008 ein Sondervermögen eingerichtet. Das Sondervermögen „Finanzmarktstabilisierungsfonds“ (SoFFin) erlaubt es Banken und Finanzunternehmen für eine beschränkte Zeit, ihr Eigenkapital zu stärken beziehungsweise Liquiditätsengpässe zu beheben. Staatliche Garantien gegen Gebühr unterstützten bei der Refinanzierung am Kapitalmarkt.
Die beiden Sondervermögen sind nicht Gegenstand des Nachtragshaushalts 2009, da sie eigene Kreditermächtigungen erhalten haben.  

Krise schnell überwinden

  Die Bundesregierung handelt, um die wirtschaftliche Entwicklung wieder zu stabilisieren. Mit ihrem Finanzmarktstabilisierungsgesetz trägt sie dazu bei, einen Kollaps der Finanzmärkte zu verhindern. Darüber hinaus sollen die beiden Konjunkturpakete der Bundesregierung Beschäftigung sichern, konjunkturelle Schwankungen abmildern und die Wachstumskräfte der deutschen Volkswirtschaft stärken.   Dies bedeutet aber keine Abkehr vom Kurs einer langfristig soliden und tragfähigen Finanzpolitik. Die Stützungen und Investitionen sind in eine mittel- und langfristige Konsolidierungsstrategie eingebettet. Diese findet ihren Ausdruck auch in der Schuldenbremse, die im Grundgesetz verankert werden soll.   Ein Nachtragshaushalt ist die nachträgliche Veränderung eines bereits vom Parlament beschlossenen Haushalts. Die Änderungen des betreffenden Haushaltsgesetzes sind notwendig, wenn zum Beispiel Einnahmen hinter der Planung zurückbleiben. Sie sind auch  notwendig, wenn neue Ausgaben entstehen oder aber Einnahmen höher ausfallen als angenommen.

Meldung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung

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