Kapital-Lebensversicherung

Erzielbare Rendite

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Ziel des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ist, dass der Kunde besser einschätzen kann, wie viel seine Geldanlage letztendlich abwirft. Zwar müssen Versicherungsgesellschaften das Geld mit mindestens 2,25 Prozent verzinsen. Dieser Garantiezins gilt allerdings nur für den Sparanteil, also nicht für die gesamten eingezahlten Beträge. Die sichere Nettorendite beträgt deshalb nur zwischen zwei und drei Prozent.

Die tatsächliche Rendite liegt in der Regel aber über der Mindestverzinsung. Die Versicherung beteiligt den Kunden nämlich an den Gewinnen, die sie durch ihre Geschäfte am Kapitalmarkt macht. Durch diese so genannten Überschussanteile kann der Versicherte – abhängig von Laufzeit und Versicherungsgesellschaft – mit einer Rendite zwischen vier und fünf Prozent rechnen. Eine Garantie für diese Zinssätze gibt es aber nicht.

Vorzeitige Kündigung
Die Kapital-Lebensversicherung ist jeweils zum Ende des Versicherungsjahres kündbar. Dann wird der so genannte Rückkaufswert, das heißt Sparbetrag plus Zinsen, ausgezahlt. Der Anteil, den die Versicherung für Risikoschutz und Verwaltungskosten berechnet, wird grundsätzlich nicht zurück erstattet. Wer schon nach wenigen Jahren aus dem Vertrag aussteigen möchte, erlebt häufig eine böse Überraschung: Er erhält weitaus weniger Geld zurück, als er eingezahlt hat.

Bei Vertragsabschluss fallen Gebühren für Einrichtung und Verwaltung der Versicherung an und auch die Provision des Verkäufers zahlt der Kunde. Diese Kosten wurden bisher von Versicherungen gern bereits zu Beginn der Vertragslaufzeit eingefordert. Der Kunde musste mit seinen ersten Beitragszahlungen zunächst diese Gebühren erst einmal ausgleichen. Die wirkliche Sparphase beginnt erst, wenn die Gebühren getilgt sind. Dieses umstrittene Verfahren nennt man Zillmerung. Die Reform des VVG bringt aber auch hier eine Besserung für Versicherte. Alle Gebühren müssen auf fünf Jahre gestreckt werden und dürfen nicht mehr ganz am Anfang abgezogen werden. Wer seine Versicherung also vorzeitig kündigt, verliert nicht mehr immens viel Geld. Die gesamten Beiträge wird er dennoch nicht zurück erhalten.

Wenn der Vertrag nicht vorzeitig aufgelöst wird, verliert der Versicherungsnehmer durch das Zillmerungsverfahren viel Geld. Die Beiträge, die als erstes eingezahlt werden, stehen am längsten für die Geldanlage zur Verfügung und bringen deshalb die höchsten Gewinne. Wenn die ersten Beiträge aber sofort abgezogen werden, können sie keine Zinsen abwerfen. Günstiger sind Direktversicherungen weg, da hier keine Verkäufer-Provision fällig wird.

Ein Kommentar zu “Kapital-Lebensversicherung”

  1. Reiner Bergner

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    habe 1990 eine Kapital – LV abgeschlossen
    und möchte diese aus finanziellen Gründen kündigen.
    Da ich keine Hinterbliebenen mehr habe und anders für die Rente vorgesorgt habe, hab ich mich für diesen Schritt entschlossen.
    Ist es sinnvoll diese LV zu kündigen ?
    Der Rückkaufswert ist immerhin sehr gering aber
    gibt es denn eine andere Lösung?

    Vielen Dank !

    MfG Reiner Bergner

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