Wer es zulässt, dass ein sechsjähriges Kind auf einer Mauer läuft und sodann von herabfallenden Mauersteinen getroffen und verletzt wird, kann den Eigentümer der Stadt nicht auf Schadensersatz verklagen.
Laut ARAG Experten hat die geschädigte in diesem Fall die eigene Sicherheitsverantwortung vernachlässigt und den Unfall überwiegend selbst verschuldet (OLG Thüringen 4 U 925/08).
Pressemitteilung der ARAG