AOK bemängelt unzureichende wettbewerbliche Handlungsspielräume der Krankenkassen

Der gesetzlichen Krankenversicherung steht ein großer Umbruch bevor. 2009 wird der Gesundheitsfonds eingeführt, an den alle Versicherten ihren Beitrag entrichten. Wenn eine Kasse nicht mit dem Geld auskommt, das sie aus dem Gesundheitsfonds erhält, muss sie von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag erheben.

"Eine Kasse, die gut wirtschaftet, braucht keinen Zusatzbeitrag", behauptet die Bundesregierung.

Stimmt das wirklich? "Die Gesundheitsreform der Großen Koalition verspricht zwar mehr Wettbewerb, aber zumindest beim Vertragswettbewerb zwischen den Krankenkassen und Leistungserbringern ist davon nicht viel angekommen", sagt Klaus Jacobs, Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO).

Während die Politik selbst großzügig Milliardengeschenke an Ärzte und Krankenhäuser verteile, enthalte sie den Krankenkassen weiterhin ausreichende Möglichkeiten zu Selektivverträgen vor, mit denen die Ausgaben wirksam kontrolliert werden können.

Als die Große Koalition vor drei Jahren ihre Arbeit aufnahm, hatte sie ehrgeizige Ziele auf die gesundheitspolitische Agenda gesetzt: eine stabile, nachhaltige und gerechte Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie die Intensivierung des Wettbewerbs zugunsten einer hochwertigen und effizienteren gesundheitlichen Versorgung.

Der zweite zentrale Reformbereich, die wettbewerbliche Ausrichtung der GKV zur Verbesserung von Qualität und Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung steht im Fokus der neuen WIdO-Publikation "Vertragswettbewerb in der GKV.

Möglichkeiten und Grenzen vor und nach der Gesundheitsreform der Großen Koalition".

Bereits im Vorfeld der Gesundheitsreform der Großen Koalition hatten die Professoren Dieter Cassel (Duisburg), Ingwer Ebsen (Frankfurt/M.), Stefan Greß (Fulda) und Jürgen Wasem (Essen) zusammen mit Klaus Jacobs und Sabine Schulze vom WIdO ein Gutachten zur Weiterentwicklung des Vertragswettbewerbs in der GKV vorgelegt.

Nach Inkrafttreten des "GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG)" haben die Gutachter untersucht, ob der Gesetzgeber seiner eigenen Zielsetzung gefolgt ist und tatsächlich die Voraussetzungen für weitere vertragswettbewerbliche Öffnungen der GKV geschaffen hat.

Die Ergebnisse dieser Analyse fallen allerdings recht bescheiden aus, denn die vertragswettbewerblichen Handlungsmöglichkeiten der Kran-kenkassen bleiben auch nach der Gesundheitsreform ausgesprochen begrenzt. Ver-stärkt wird dieser Eindruck zudem noch durch zwei aktuelle Gesetzesvorhaben:

– Zum einen sollen die vertragswettbewerblichen Freiräume in der hausarztzentrierten Versorgung durch das "Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen der GKV" stark eingeschränkt werden;

– zum anderen wird mit dem "Krankenhausfinanzierungsreformgesetz" einmal mehr versäumt, den Krankenhaussektor überhaupt für irgendwelche vertragswettbewerblichen Aktivitäten zu öffnen.

Deshalb haben die vor der Reform vorgelegten Vorschläge zur Intensivierung des Vertragswettbewerbs kaum an Aktualität eingebüßt. Vor diesem Hintergrund erscheint es zweckmäßig, das Gutachten zum Vertragswettbewerb von 2006 noch einmal in Erinnerung zu rufen.

Es bildet den ersten Teil der neuen WIdO-Publikation, die im zweiten Teil eine aktuelle Analyse der vertragswettbewerblichen Perspektiven enthält, die unter den gesetzlichen Rahmenbedingungen bestehen, wie sie die Große Koalition insbesondere mit dem GKV-WSG geschaffen hat.

Diese werden in jedem Fall den Ausgangspunkt bilden, falls sich eine künftige Bundesregierung – in welcher parteipolitischen Konstellation auch immer – wieder einmal auf die Fahnen schreiben sollte, für mehr Wettbewerb in der Gesundheitsversorgung zu sorgen.

Die WIdO-Publikation "Vertragswettbewerb in der GKV – Möglichkeiten und Grenzen vor und nach der Gesundheitsreform der Großen Koalition", Dieter Cassel, Ingwer Ebsen, Stefan Greß, Klaus Jacobs, Sabine Schulze, Jürgen Wasem (Hrsg.), ISBN-13 978-3-922093-50-3, kann direkt beim Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) zum Preis von 16,50 Euro bezogen werden. (Tel.: 0228/843-393; Fax: 0228/843-144; ab 15.10.2008: Tel. 030/34646-2393; Fax: 030/34646-2144 E-Mail: wido@wido.bv.aok.de).

Pressemittteilung der AOK

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