Betriebskosten: Ein Wohnungseigentümer in einem Mehrfamilienhaus hat Anrecht auf Einblick in Einzelabrechnungen der anderen Eigentümer.
Hat ein Wohnungseigentümer Zweifel an der Richtigkeit der Einzelabrechnung über seinen Betriebkostenanteil, so kann er Einsicht in sämtliche Abrechnungen der anderen Eigentümer nehmen. Dies entschied nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de das Oberlandesgericht München (Az.: 32 Wx 177/07).
Die Richter waren der Auffassung, dass der Eigentümer nur so kontrollieren könne, ob die Verwaltung auch wirklich richtig abgerechnet habe. Ein Datenschutz-Problem sah das Gericht ebenfalls nicht: Denn eine Eigentümer-Gemeinschaft sei keine anonyme Gesellschaft.
Pressemitteilung der Immowelt AG