Monatsarchiv: Mai 2008

Mario Gomez bleibt RiesterMeister: Neuer Werbespot der HanseMerkur

Die HanseMerkur Versicherungsgruppe setzt die 2007 gestartete Werbekampagne für den RiesterMeister mit Mario Gomez fort. Der Nationalspieler drehte seinen zweiten TV-Werbespot, der pünktlich zur Europameisterschaft ab dem 1. Juni 2008 bundesweit zu sehen sein wird.
Weiterlesen »

Zahlen mit Kreditkarte im Internet. Worauf sollte ich achten?

Gerade weil der Karteninhaber persönliche Daten übermittelt, sollte er dies mit großer Vorsicht tun und wichtige Sicherheitsregeln beachten.

  • Nutzen Sie immer eine sichere Internetverbindung und gesicherte Internetseiten. Eine Verschlüsselung per SSL ist der heute gängige Sicherheitsstandard. Sie erkennen ihn an einem Icon in Ihrem Browser, dass ein geschlossene Vorhängeschloss darstellt.
  • Erkundigen Sie sich immer, ob der Online-Händler ein sicheres Verfahren anbietet. Seriöse Online-Händler geben immer ausführliche Sicherheitshinweise.
  • Geben Sie niemals ihre Daten an öffentlich zugänglichen Rechnern, z.B. in Internet-Cafés ein. Wenn Sie dies dennoch tun, löschen Sie immer den Datenspeicher (Cache) des Rechners, den Sie benutzen.
  • Seien Sie immer kritisch und vorsichtig mit Verkäufern oder Dienstleistern, die Ihre Kreditkartennummer verlangen, ohne dass damit eine Zahlung verbunden wäre. Manche Webseiten verlangen die Eingabe der Kreditkartennummer, um die Volljährigkeit eines Users zu prüfen.

Bekomme ich bei einer vorzeitigen Kündigung Gebühren zurück?

In der Regel wird bei Kreditkartenverträgen die Zahlung einer Jahresgebühr vereinbart. Kündigt ein Karteninhaber seinen Kreditkartenvertrag vor Ablauf des Jahres, muss ihm der Kartenausgeber den entsprechenden Teil der Jahresgebühr zurückerstatten. Das gilt aber nur für einen Vertrag, bei dem keine feste Laufzeit vereinbart wurde. Anderslautende Klauseln in den Verträgen der Kreditkartengesellschaften verstoßen gegen das AGB-Gesetz und sind daher unwirksam, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. (OLG Frankfurt a.M.: Az. 13 U 186/99)

Wie kündige ich meine Kreditkarte?

Wenn Sie sich für ein besseres Angebot entscheiden, können Sie Ihre Kreditkarte meist unkompliziert kündigen. Ein formloses Schreiben genügt. Meist können Sie Ihre Kreditkarte zum Jahresende kündigen. Das gilt vor allem dann, wenn Sie feste Laufzeiten, z.B. von einem Jahr vereinbart haben. Ist dieser Betrag einmal angefallen, können Sie ihn nicht wieder zurückbekommen. Beachten Sie daher die Kündigungsfristen. Bei Verträgen mit unbegrenzten Laufzeiten, erhalten Sie Ihre Gebühren anteilig zurück.

Kartenverlust, was muss ich tun?

Wenn Sie ihre Karte verlieren, müssen Sie umgehend die Notfallnummer ihres Kreditkarten-Anbieters anrufe, und Ihre Kreditkarte sofort sperren lassen. Die meisten bieten innerhalb von 48 Stunden oder sogar sofort einen kostenfreien Ersatz an. Es gibt eine zentrale Rufnummer zum Sperren von Kreditkarten, die auch zum Sperren von Handys oder anderen Geldkarten genutzt werden kann. Die Nummer lautet: 116 116. Bei Anrufen aus dem Ausland wählt man die Vorwahl 0049. Jedes Kreditkartenunternehmen hat auch eigene Rufnummern, die sie vom Anbieter schriftlich bekommen. Meistens haften Sie mit einem Betrag von 50 Euro. Alle darüber hinaus gebuchten Beträge nach Verlust Ihrer Karte müssen Sie nicht bezahlen. Doch Vorsicht: Wenn der Kreditkarteninhaber Ihnen eine grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann, haften Sie in voller Höhe. Achten Sie daher darauf, Ihre Karte niemals unbeaufsichtigt oder frei zugänglich herumliegen zu lassen.
Drucken Sie sich auch den forium Notfallpass mit allen wichtigen Telefonnummern aus und führen Sie ihn auf jeder Reise mit sich.

Mit der Kreditkarte auf Reisen, worauf sollte ich achten?

Wenn Sie eine Reise mit Ihrer Kreditkarte antreten, sollte Sie immer auf folgende Dinge achten:

  • Deckung: Hat meine Karte genügend Deckung oder ist mein Verfügungsrahmen schon weitgehend ausgeschöpft?
  • Gültigkeit: Ist meine Karte noch für den gesamten Reisezeitraum gültig oder bekomme ich demnächst noch meine neue Karte zugeschickt?
  • Verlust oder Diebstahl: Habe ich die Notfallnummer des Kartenanbieters dabei, falls ich die Karte verliere? Es gibt eine zentrale Rufnummer zum Sperren von Kreditkarten, die auch zum Sperren von Handys oder anderen Geldkarten genutzt werden kann. Die Nummer lautet: 116 116. Bei Anrufen aus dem Ausland wählt man die Vorwahl 0049. Drucken Sie sich auch den forium Notfallpass mit allen wichtigen Telefonnummern aus und führen Sie ihn auf jeder Reise mit sich.
  • Kartenersatz: Erkundigen Sie sich vorher, wie schnell ihr Anbieter eine Ersatzkarte organisiert. Das sollte in längstens 48 Stunden der Fall sein.
  • Zweitkarte: Der Trend geht zur Zweit-Kreditkarte. Diese kann eingesetzt werden, wenn die erste Karte verloren geht. Die Kreditkarten sollten daher im Urlaub immer getrennt aufbewahrt werden.

Was ist eine Partnerkarte?

Ihre Kreditkarte ist personengebunden und kann daher nur von ihnen genutzt werden. Sie können aber auch Zusatzkarten oder Partnerkarten für Ihre Familienangehörigen ausstellen lassen. Diese sind meist kostenlos. Ihre Karte ist dann die Hauptkarte. Bitte beachten Sie, dass die Abbuchungen getrennt aufgeführt werden, alle Umsätze werden aber vom Konto der Hauptkarte abgebucht.

Wie beantrage ich meine Kreditkarte?

Den Kreditkartenantrag richten Sie direkt an den Anbieter der Kreditkarte. Sie müssen dazu persönliche Daten eingeben und eine Bonitätsprüfung überstehen. Viele Anbieter holen zur Sicherheit eine Bankauskunft über Sie ein. Die Zustimmung dazu müssen Sie im Kreditantrag geben. Um eine Ablehnung zu vermeiden, sollten Sie die Aufnahmebedingungen im Vorfeld kennen. Manche Kreditkarten-Anbieter verlangen zum Beispiel einen gewissen Monatslohn.