Umzug: Haftungsfragen vorab klären

„Dreimal umgezogen, ist wie einmal abgebrannt“ – lautet ein wohlbekannter Spruch. Damit der Umzug neben den Nerven nicht mehr Geld kostet als geplant, gilt es, sich vorab gegen Schäden abzusichern. Der sicherste Weg ist es, eine Spedition zu beauftragen.

Denn Umzugsfirmen unterliegen dem Güterkraftverkehrsgesetz, das ihnen eine Haftpflichtversicherung vorschreibt. Nach dem Handelsgesetzbuch haften Möbelspeditionen bei Schäden grundsätzlich bis zum so genannten Grundhaftungsbetrag von 620 Euro je Kubikmeter Umzugsvolumen.

Je nach Größe des Umzugs ist damit eine maximale Schadenshöhe festgelegt, für die der Spediteur allerdings nur dann haftet, wenn er direkt verantwortlich ist. Keine Haftung besteht für den Inhalt von Kisten, die der Kunde selbst gepackt hat, eben sowenig für Schäden durch unabwendbare Ereignisse – etwa einen Unfall des Umzugs-wagens bei Blitzeis.

„Besonders bei wertvollen Gegenständen ist es ratsam, diese von der Umzugsfirma verpacken zu lassen“, erklärt Anne Kronzucker, Rechtsexpertin der D.A.S., Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. „Die Hausratsversicherung deckt meist während des Umzugs Schadensfälle in der alten und der neuen Wohnung ab, aber keine Umzugsschäden beim Transport.

Oft lohnt sich der Abschluss einer Transportversicherung für den Umzug, die auch Schäden infolge unabwendbarer Ereignisse einschließt“.

Fristen einhalten und Rechnungen vorweisen

Geht tatsächlich etwas kaputt, muss der Schaden innerhalb bestimmter Fristen an die Spedition gemeldet werden. „Offensichtliche Schäden, wie zerbrochenes Porzellan, sind spätestens einen Tag nach dem Umzug schriftlich zu erfassen“, so die D.A.S.-Expertin.

„Das bedeutet, Kisten möglichst sofort öffnen und deren Inhalt überprüfen“. Für das Anzeigen verdeckter Schäden am Umzugsgut hat man 14 Tage Zeit. Der Kunde entscheidet, ob der Spediteur den Schaden an seine Versicherung weitergibt oder ihn unmittelbar regulieren bzw. reparieren darf. Wichtig: Der Spediteur haftet im Rahmen seiner Grundhaftung nur für den Zeitwert des beschädigten Gegenstands, eine Transportversicherung für den Umzug kann auch zum Wiederbeschaffungswert abgeschlossen werden. In beiden Fällen sind Kaufbelege der beschädigten Gegenstände hilfreich.

Unentgeltliche Umzugshelfer haften nicht

Den Schaden selbst tragen muss womöglich derjenige, der beim Umzug Geld sparen möchte: Umzugsunternehmen mit Kleintransportern bis 3,5 Tonnen benötigen keine Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz und damit auch keine Haftpflicht-versicherung. Auch wer Bekannte und Freunde um unentgeltliche Hilfe bittet, muss vorsichtig sein: In der Regel haften solche aus Gefälligkeit tätigen Personen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Werden Unbeteiligte geschädigt, wird vom Umziehenden und seiner Haftpflichtversicherung erwartet, für die unentgeltlichen Helfer einzustehen.

Pressemitteilung der D.A.S.