Jahresarchiv: 2007

Warum gibt es unterschiedliche Beiträge für Männer und Frauen?

Die Höhe der Beiträge für Frauen und Männer richten sich nach dem statistisch kalkulierten Krankheitsrisiko du den durchschnittlich in Anspruch genommenen Vorsorgeaufwendungen. Die höheren Beiträge für Frauen im Alter zwischen 20 und 45 Jahren bedingen durch häufigere und aufwändigere Erkrankungen. Das Geburtenrisiko, dass Frauen bisher allein trugen, schlägt sich nach neuem BAV-Beschluss auch auf die Beitragshöhe für Männer wieder.

Ab einem Alter von etwa 45 Jahren steigen die Beiträge für Männer, da vermehrt Leistungen in Anspruch genommen werden. dies begründet sich unter anderem aus der kaum wahrgenommenen Gesundheitsvorsorge der Vorjahre.

Des Weiteren werden Frauen statistisch gesehen älter als Männer und lassen sich im Durchschnitt früher behandeln als Männer.

Was ist eine private Zusatzversicherung?

Die Mehrheit der deutschen Bevölkerung ist in der gesetzlichen krankenversichert. Die medizinische Grundversorgung ist damit zwar sichergestellt, jedoch ist der Umfang der Leistungen häufig eingeschränkt. Um weitere Leistungen zu erhalten, muss eine private Krankenzusatzversicherung abgeschlossen werden. Dies kann auch für einzelne Bereiche getrennt erfolgen. Häufig werden auch Pakete angeboten, die mehrere Leistungen absichern.

Einen Krankenzusatzversicherung kann zum Beispiel für Krankenhausaufenthalte abgeschlossen werden, um z.B. die Unterbringung in einem Einzel- oder Zweibettzimmer sicherzustellen.

Es können auch ambulante Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. diese können z.B. Kosten für folgende Leistungen absichern: Sehhilfen, Hörgeräte oder medizinische Hilfsmittel.
Auch Zusatzversicherung für Zahnersatz, Heilpraktikerbehandlungen oder Kuraufenthalte.

Die Höhe der Beiträge der einzelnen Versicherungen hängt vom Eintrittsalter, Geschlecht und Gesundheitszustand bei Vertragsschluss ab. Eine private Zusatzversicherung kann grundsätzlich jeder abschließen.

Besteht die Möglichkeit während der Vertragslaufzeit Leistungen zu ändern?

Bei Vertragsschluss einer privaten Krankenversicherung kommt es zu einer Beurteilung des Gesundheitszustandes der zu versichernden Person. Ausschlaggebend ist dabei immer der Zustand zu Beginn des Vertrages. Dies dient als Grundlage für die Berechnung des Beitrages. Treten später risikorelevante Erkrankungen auf, hat das keine Auswirkungen auf die Beiträge.

Ändert man jedoch nun seinen Tarif, erfolgt meist eine erneute Risikobeurteilung. Besteht nun ein höheres Risiko durch gefährlichere oder mehr Vorerkrankungen, wirkt sich das nachteilig auf die Höhe des Tarifs aus.

Habe ich über die PKV Versicherungsschutz im Ausland?

Die Musterbedingungen der privaten Krankenversicherung besagen, dass sich der Versicherungsschutz auf Heilbehandlungen in Europa erstreckt. Er kann durch gesonderte Vereinbarung auch auf außereuropäische Länder ausgeweitet werden. Während des ersten Monats eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes besteht auch im außereuropäischen Ausland ohne gesonderte Vereinbarung Versicherungsschutz.
Muss der Aufenthalt wegen notwendiger Heilbehandlung über einen Monat hinaus verlängert werden, besteht Versicherungsschutz solange die Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung der Gesundheit antreten kann. Längstens jedoch für die Dauer von weiteren zwei Monaten.

Wie kann ich im Alter Beiträge sparen?

Jede Beitragszahlung wird dazu genutzt, die Beiträge von älteren Versicherten stabil zu halten. Denn zehn Prozent der Beiträge aller privat Versicherten werden der Altersbeitragssicherung zugeführt.

Wer im alter mehr sparen will, kann ab dem 65. Lebensjahr in den so genannten Standardtarif wechseln. Dieser bietet einen Versicherungsumfang, der mit dem der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar ist. Die Beiträge sind hier niedriger als bei den üblichen Tarifen der privaten Krankenversicherung. Es ist auch möglich durch einen Verzicht auf bestimmte Leistungen (z.B. Chefarztbehandlung) seinen Beitrag zu senken.

Wie kann ich als Einsteiger sparen?

Viele Versicherer bieten so genannte Einsteigertarife an. Der Leistungsumfang lehnt sich am Katalog der gesetzlichen Kassen an. Die Beiträge sind jedoch sehr günstig. Des Weiteren ist es möglich, durch eine Selbstbeteiligung die Beitragshöhe nach unten zu drücken. Dabei muss der Versicherte jedoch einen vorher vereinbarten Betrag der jährlichen Kosten aus der eigenen Tasche zahlen.

Sparen kann man auch, wenn man seiner Versicherung nichts kostet. Dann erhält man als Versicherter eine Beitragsrückerstattung, die mehrere Monatsbeiträge betragen kann.

Kann ich auch als gesetzlich Versicherter von den Leistungen der Privaten profitieren?

Durch die Beantragung einer privaten Krankenzusatzversicherung kann man auch als gesetzlich Versicherter von den Leistungen der PKV profitieren. So kann zum Beispiel eine spezielle Versicherung die Chefarzt-Behandlung oder ein Einbettzimmer im Krankenhaus sicherstellen. Auch eventuelle Eigenbeteiligungen, die ein gesetzlich Versicherter tragen muss, können sich durch eine Zusatzversicherung auffangen lassen.

Was ist ein Standardtarif in der privaten Krankenversicherung?

Mit der Gesundheitsreform sind die privaten Kassen verpflichtet worden ab dem 1. Juli 2007 einen Standardtarif anzubieten. Dieser Standardtarif soll eine soziale Schutzfunktion einnehmen. Er richtet sich vorrangig an ältere Versicherte, die einen preiswerten Tarif benötigen. Der Leistungsumfang orientiert sich an am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beitragshöhe ist abhängig vom Alter des Versicherten sowie der Vorversicherungszeit. Jedoch unabhängig vom Gesundheitszustand. Er darf für Einzelpersonen den durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV nicht übersteigen.

Im Standardtarif aufgefangen werden sollen auch diejenigen, die ihren privaten Krankenversicherungsschutz verloren haben oder nie versichert waren und aus beruflichen Gründen der PKV zuzuordnen sind.

Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, darf die Versicherung keine Anträge ablehnen. Auch dürfen keine Risikozuschläge erhoben oder Leistungsausschlüsse vereinbart werden, die auf Vorerkrankungen gründen.

Ist der Versicherte nicht in der Lage den Beitrag zu zahlen, kann er vom Jobcenter oder Sozialamt einen Zuschuss erhalten.

Ist man als Versicherter bei Nichtzahlung der Beiträge nicht mehr krankenversichert?

Gerät man als Versicherter mit der Zahlung in Verzug wird von der Versicherung ein Mahnverfahren eingeleitet. Dabei wird man von der Versicherung aufgefordert den säumigen Betrag innerhalb von zwei Wochen zu zahlen. Erfolgt keine Zahlung erlischt der Versicherungsschutz für neu eintretende Versicherungsfälle und die Versicherung kann den Vertrag fristlos kündigen.