Jahresarchiv: 2007

Wie teuer ist die private Krankenversicherung?

Der Preis der Krankenversicherung ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Ausgehend von Risikoprofil, Alter und Geschlecht des Aspiranten, errechnet die Versicherung den möglichen Beitragssatz. Entscheidend sind zudem die Leistungswünsche des Neukunden wie Chefarztbehandlung, Krankenhauswahl oder die Übernahme aller Zahnbehandlungen. Die Liste der möglichen Leistungen ist lang und somit auch die Bandbreite der Tarife.

Viele Versicherer bieten eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit an. Dies bedeutet, dass Sie von Ihrer PKV Geld zurück erhalten, wenn Sie keine Rechnungen einreichen.

Wie finde ich den für mich besten Krankenversicherer und Tarif?

Sie können sich auf forium.de umfassend zum Thema private Krankenversicherung informieren. Verschiedene Artikel geben fachliche Auskunft und helfen beim Vergleich von Leistungen und Preisen.

Außerdem können Sie auf forium.de eine kostenlose und unverbindliche Vergleichsanalyse durchführen. Dabei werden Ihnen verschiedene Angebote einzelner Krankenversicherer unterbreitet.

Was sind Alterungsrückstellungen?

Versicherte in der privaten Krankenversicherung entrichten mit ihrem Versicherungsbeitrag einen Vorsorgeanteil für das Alter. Dieser liegt bei zehn Prozent der Versicherungssumme. Dieser Vorsorgeanteil ist deshalb notwendig, da im Alter die Krankheitskosten steigen. Die Altersrückstellung schützt also den Versicherten vor einem Ansteigen der Versicherungsprämien, das alleine durch das Älterwerden begründet wird.

Warum werden die Beiträge in der GKV und PKV erhöht?

Hier ist vor allem der medizinische Fortschritt als Grund zu nennen. Neue Medikamente, Behandlungs- und Diagnosemethoden kosten in aller Regel auch mehr Geld. Dieser Fortschritt ist bei Vertragsschluss natürlich noch nicht bekannt, muss aber trotzdem finanziert werden.

In der PKV schützt die Altersrückstellung die Versicherten vor einer Steigerung des Beitrages, die alleine auf das Älterwerden zurückzuführen wäre.

Warum müssen GKV-Versicherte länger auf einen Arzttermin warten?

Eine Zwei-Klassen-Medizin wird vehement bestritten. Jedoch ist es so, dass den Ärzten durch den Gesetzgeber bestimmte Budgets vorgegeben werden. Sind diese bei Quartalsende erschöpft, behandelt der Arzt zum Nulltarif. Da kann es vorkommen, dass der Arzt einen Termin lieber auf das nächste Quartal legt, damit er an der Behandlung wieder etwas verdienen kann. Dies wird der Arzt im Einzelfall aber nur bei nicht-akuten Terminen machen.

Kann der Versicherer die PKV kündigen?

Grundsätzlich verzichtet die Versicherung bei einer Krankenvollversicherung auf das ordentliche Kündigungsrecht. Das regeln die Musterbedingungen der PKV: „Der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht in der Krankheitskostenversicherung, wenn die Versicherung ganz oder teilweise den im gesetzlichen Sozialversicherungssystem vorgesehenen Krankenversicherungsschutz ersetzen kann. Dies gilt auch für eine Krankenhaustagegeldversicherung, die neben einer Krankheitskostenvollversicherung besteht.“
Damit sollen vor allem ältere Menschen geschützt werden, damit sie bei einer Verschlechterung ihrer Gesundheit den Versicherungsschutz nicht verlieren.

Davon unberührt bleibt aber das Recht auf außerordentliche Kündigung, z.B. bei Nichtzahlung der Prämie.

Kann man sich gegen krankheitsbedingten Verdienstausfall versichern?

Kann man wegen einer längeren Krankheit nicht arbeiten, hat das natürlich auch Auswirkungen auf das Einkommen. Dies kann durch das Krankentagegeld ersetz werden. Üblicherweise gibt es eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber für die Dauer von sechs Wochen. Danach springt die Krankenkasse mit einem deutlich geringeren Betrag ein. Nach dieser Zeit sollte auch das Krankentagegeld einsetzen, um die Differenz auszugleichen. Erstattet wird nur ein nachweislicher Verdienst.

Anders sieht es bei Selbständigen aus. Sie sollten sich genau überlegen, wie viel Ausfallzeit sie sich leisten können. Das Krankentagegeld sollte also unter Umständen schon vom ersten Tag an einspringen.

Beamte brauchen kein Krankentagegeld, da sie auch bei längerer Krankheit nicht mit einem Verdienstausfall rechnen müssen.

Wann kann ich zurück in die gesetzliche Kasse?

Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. So können Angestellte und Arbeitnehmer bis zu ihrem 55. Lebensjahr zurück in die gesetzliche Krankenversicherung, wenn ihr Einkommen unter die Beitragsbemessungsgrenze fällt. Auch bei Arbeitslosigkeit vor Vollendung des 55. Lebensjahres ist wieder pflichtversichert und somit Mitglied einer gesetzlichen Kasse.

Selbständige oder Freiberufler, die privat versichert sind, haben dagegen keine Möglichkeit auf einen Wechsel in die gesetzliche Krankversicherung.

In welchen Tarif muss mich meine alte PKV aufnehmen, wenn ich ohne Krankenversicherung bin?

Seit 1. Juli 2007 können sich Menschen ohne Krankenversicherung, die früher privat versichert waren, im Standardtarif der privaten Krankenversicherung ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse versichern. Diese Versicherten wechseln zum 1. Januar 2009 automatisch in den neuen Basistarif.

Der Beitrag von im Standardtarif versicherten Personen darf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten