Gerät man als Versicherter mit der Zahlung in Verzug wird von der Versicherung ein Mahnverfahren eingeleitet. Dabei wird man von der Versicherung aufgefordert den säumigen Betrag innerhalb von zwei Wochen zu zahlen. Erfolgt keine Zahlung erlischt der Versicherungsschutz für neu eintretende Versicherungsfälle und die Versicherung kann den Vertrag fristlos kündigen.