Riester-Rente ab 2008 mit höheren Zulagen

Höhere Zulagen ab 2008

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Die Grundzulage für Riester-Sparer steigt im kommenden Jahr auf 154 Euro und die Kinderzulage erhöht sich auf 185 Euro für jedes Kindergeld berechtigte Kind. Dazu kommen mit großer Wahrscheinlichkeit noch zwei weitere neue Zulagen:

Zum einen soll es ab 2008 für Neugeborene sogar eine Kinderzulage von jährlich 300 Euro geben. Und zum anderen ist ein besonderer Bonus von einmalig 100 Euro im Gespräch, allerdings nur für junge Riester-Sparer unter 21 Jahren. So soll ein Anreiz gegeben werden, möglichst früh mit dem Aufbau einer privaten Altersvorsorge zu beginnen.

Obwohl diese neuen Zulagen gesetzlich noch nicht verankert sind, sind sie bereits Thema in einigen Veröffentlichungen zum Schwerpunkt Riester – dennoch: „Dies ist beabsichtigt, aber gesetzlich noch nicht beschlossene Sache“, betont auch ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums.

Für die bestehenden Zulagen gilt auf jeden Fall jetzt schon: Die volle Riester-Förderung erhält nur, wer den Mindesteigenbeitrag einzahlt. Und dieser richtet sich nach dem rentenversicherungspflichtigen Bruttogehalt des Vorjahres.

Der Mindesteigenbeitrag beläuft sich für 2007 auf drei Prozent des Einkommens, ab 2008 sind es vier Prozent. Allerdings muss auch ein gering verdienender Anleger mindestens den so genannten Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr leisten, um die volle Förderung zu erhalten. Wer weniger investiert, bekommt die Zulagen anteilig, wer mehr investieren möchte, erhält maximal die Höchstzulage.

Hier die Zulagen im Überblick:

Die Zulagen werden vom Staat nicht automatisch gezahlt, sondern müssen beantragt werden. Dafür hat man höchstens zwei Jahre nach Ablauf des Beitragsjahres Zeit. Die Zulagen für das Jahr 2005 müssen also spätestens bis Ende 2007 beantragt werden, sonst verfällt der Anspruch. Ohnehin gilt: Je schneller die Zulagen auf dem eigenen Konto sind, desto länger kann das Geld arbeiten (Zinseszinseffekt).

Weil es in der Vergangenheit viele Sparer versäumt haben, ihren Zulagenantrag abzugeben, wurde das Verfahren zwischenzeitlich vereinfacht. Sparer können jetzt einen Dauerzulagenantrag stellen. Dabei bevollmächtigen sie den Riester-Anbieter, dass dieser den Antrag für sie einreichen kann. So läuft der jährliche Antrag automatisch. Wenn sich etwas an den Zulagenvoraussetzungen ändert, etwa durch eine Gehaltserhöhung oder die Geburt eines Kindes, muss der Anbieter darüber informiert werden.

Und wenn es finanziell schwierig wird: Riester-Kapital ist Hartz IV-sicher, es wird bei der Berechnung des ALG II-Anspruchs nicht als Vermögen mitgerechnet, der Vertrag muss also nicht aufgelöst werden. Außerdem kann z.B. bei Arbeitslosigkeit die Zahlung ausgesetzt werden, dann werden allerdings auch keine Zulagen gezahlt.

Lesen Sie im nächsten Kapitel, welche wichtigen Kriterien es für Riester-Anlageprodukte gibt.

2 Kommentare zu “Riester-Rente ab 2008 mit höheren Zulagen”:

  1. Pingback: Mit Wohnriester später keine Miete zahlen? | Eigenheim | Tipps | Redaktion | www.forium.de

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