Wichtig für Anleger: Ab 2009 kommt die neue Abgeltungssteuer

Die Zeit bis zur Abgeltungssteuer nutzen

[!–T–] Für gut verdienende Sparer, die ihre Zinsen bisher mit dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent versteuern, wird es eine deutliche Erleichterung geben. Sie werden wohl die eigentlichen Gewinner der neuen Regelung sein.

Bezogen auf Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Aktien haben jedoch auch Besserverdienende einen Nachteil, weil das Halbeinkünfteverfahren und die Spekulationsfrist abgeschafft werden – künftig wird immer der komplette Gewinn versteuert.

Alle, deren Einkommen mit einem persönlichen Steuersatz unter 25 Prozent besteuert wird, zahlen erst einmal drauf, wenn ihre Gewinne über dem Freistellungsbetrag liegen. So betrifft die neue Abgeltungssteuer also besonders die Sparer und Anleger mit einem mittleren oder kleinen Einkommen.

Diese können beim Finanzamt die Besteuerung ihrer Zinsen und Kursgewinne mit dem persönlichen Steuersatz beantragen. So werden zwar zuerst 25 Prozent abgezogen, was zuviel gezahlt wurde, gibt es allerdings über den Steuerbescheid zurück. Das ist wichtig für die Steuererklärung 2009.

Und bis zur Einführung der neuen Steuer? Wer aktuell Geld anlegen will, sollte die Zeit bis zur Abgeltungssteuer nutzen! Denn bis Ende 2008 erworbene Aktien und Investmentfonds werden beim Verkauf noch nach der alten Regelung versteuert – egal, wann sie wieder verkauft werden.

Das gilt auch für Aktienfonds. Sie müssen dazu nach wie vor ein Jahr lang im Depot bleiben, bis sie verkauft werden können. So kann der Anleger quasi die Abgeltungssteuer für sich noch etwas nach hinten verschieben. Auf nach 2009 ausgeschüttete Dividenden muss er allerdings Abgeltungssteuer zahlen.

Es lohnt sich also, schnell zu handeln und innerhalb der nächsten 18 Monate zu kaufen. Wer dann langfristig anlegt, kann langfristig profitieren und den Veräußerungsgewinn auch nach 2009 eins zu eins auskosten.

Wer seinen persönlichen Steuersatz weiß, kann abschätzen, ob die Abgeltungssteuer für ihn Nachteile bringt oder nicht. Dann sollte er entweder reagieren oder abwarten – je nach dem. Aber selbst beim Kauf ist noch keine wirkliche Eile geboten.

Seinen persönlichen Steuersatz findet man heraus, indem man die gezahlte Einkommensteuer des Vorjahres durch das zu versteuernde Einkommen desselben Jahres teilt.

Wem das zu kompliziert ist, der erfährt seinen Steuersatz auch, wenn er seine Steuererklärung mithilfe einer Software erledigt – über Lohnsteuer kompakt 2007 beispielsweise.

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