Wichtig für Anleger: Ab 2009 kommt die neue Abgeltungssteuer

tipp_abgeltungssteuer.JPGAb 2009 sollen Gewinne aus Kapitalvermögen pauschal mit 25 Prozent besteuert werden. Das bringt Erleichterungen für die einen, für andere Anleger fallen Vorteile weg. Wer die Zeit bis zur Abgeltungssteuer nutzt, kann profitieren.

Die Abgeltungssteuer

[!–T–] (awe) Ab dem ersten Januar 2009 müssen Anleger und Sparer die Abgeltungssteuer zahlen. Die neue Steuer wird auf Zinseinnahmen, Dividenden, Kursgewinne und Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften fällig, nicht aber auf den Gewinn aus Immobilienverkäufen.

Die Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent auf alle Kapitalerträge. Darauf kommen noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und – für wen es zutrifft – je nach Bundesland bis zu neun Prozent Kirchensteuer. So kommt man am Ende auf rund 28 Prozent, die der Fiskus vom Anlagegewinn kassiert.

Ziel der neuen Besteuerung ist es, alle Arten von Kapitalerträgen zu erfassen, einheitlich zu versteuern und dadurch auch die Möglichkeiten zur Steuerhinterziehung zu verringern. Denn die Kontrolle über die Gewinne aller Steuerpflichtigen ist zurzeit schwierig für den Staat und umständlich für die Banken.

Noch dazu herrscht aktuell in dieser Hinsicht ein regelrechtes Steuer-Chaos: Verschiedene Steuerarten wie Kapital- oder Zinsabschlagsteuer werden auf Gewinne aus verschiedenen Geldgeschäften erhoben; manche sind auch steuerfrei, manche in voller Höhe steuerpflichtig andere nur zur Hälfte.

Und diese Steuern sind auch nur eine Vorauszahlung, der persönliche Steuersatz wird im Steuerbescheid einkommensabhängig festgelegt. So wird der Gewinn zurzeit – genau wie das übrige Einkommen – mit 15 bis 42 Prozent Einkommensteuer belegt.

Der Sparer zahlt für Zinsen, die über seinem Sparerfreibetrag liegen, die Zinsabschlagsteuer – sofern er einen Freistellungsauftrag eingerichtet hat. Hat er das nicht, werden schon auf den ersten Euro Zinsen 30 Prozent Steuern fällig, der Sparerfreibetrag muss dann in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Kursgewinne und Dividenden werden bisher nach dem so genannten Halbeinkünfteverfahren versteuert – Steuern zahlen musste man also nur auf die Hälfte. Das gilt zudem nur, wenn die Hälfte der Gewinne über dem bisherigen Spekulationsfreibetrag von 512 Euro liegen.

Hier wird die Kapitalertragssteuer bisher ebenfalls als Vorauszahlung abgeführt und erst im Steuerbescheid mit dem persönlichen Steuersatz gegengerechnet.

Und das auch nur, wenn man die Spekulationsfrist von einem Jahr nicht einhält, seine Aktien also vor Ablauf dieser Frist wieder verkauft. Hält man die Wertpapiere länger, werden aktuell keine Steuern beim Verkauf fällig.

Das wird sich ändern! Durch die neue Abgeltungssteuer soll diese Prozedur ab 2009 viel übersichtlicher werden.

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