Wichtig für Anleger: Ab 2009 kommt die neue Abgeltungssteuer

Änderungen im Steuergesetz ab 2009

[!–T–] Ab 2009 fällt der Spekulationsfreibetrag von 512 Euro ersatzlos weg. Dann gilt auch für Kursgewinne nur noch der neue Sparerpauschbetrag (801 Euro), der sich aus dem Sparerfreibetrag (750 Euro) und dem Werbungskostenpauschbetrag (51 Euro) zusammensetzt. Einen individuellen Werbungskostenabzug darüber hinaus wird es nicht geben.

In Zukunft werden alle Erträge, die über diesem Freibetrag liegen, voll versteuert. Auch die Spekulationsfrist beim Aktienverkauf fällt weg, d.h. ab 2009 ist es egal, wann man sein Depot füllt und wieder räumt. Liegt der Veräußerungsgewinn über dem Sparerpauschbetrag, wird die Abgeltungssteuer in jedem Fall fällig. Das gilt ebenso für Dividenden und Zinsen.

Bei jeder Dividendenausschüttung oder einem Wertpapierverkauf prüft die Bank oder Investmentgesellschaft, wie hoch der Gewinn ist, behält die fällige Steuer ein und führt sie direkt und anonym an das zuständige Finanzamt ab. Allerdings werden mögliche Verluste gegen die Gewinne aufgerechnet, jedoch nicht gegen andere positive Einnahmen wie Gehalt, Mieteinnahmen oder Zinsgewinne.

Bei Zinsgutschriften wird entsprechend verfahren. Um sich vor einem Steuerabzug ab dem ersten Euro zu schützen, sollte man einen Freistellungsauftrag einrichten. Bleibt dann der Zinsgewinn unter dem Sparerpauschbetrag, ist er steuerfrei.

Ein Formular für den Freistellungsauftrag bekommen Sie bei Ihrer Bank, oder Sie können es auch hier herunterladen.

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